Einräumung eines Nießbrauchsrechts an Ehegatten als schenkungsrechtliche Zuwendung
Bei der vertraglichen Ausgestaltung eines Nießbrauchs zugunsten von Ehegatten sind die steuerlichen Vorgaben immer mitzudenken. Soll der Nießbrauch in Gesamtgläubigerstellung für die Ehegatten begründet werden, so empfiehlt es sich nach neuer BFH-Rechtsprechung etwa abweichende Vereinbarungen zu § 430 BGB ausdrücklich in der Urkunde wiederzugeben.