Seit dem 30.08.2022 ist es soweit: Der Zuschuss zur Grunderwerbsteuer kann bei der NRW-Bank beantragt werden. Bereits am ersten Tag gingen 6.000 Anträge ein. Auch in unserem Notariat häufen sich die Fragen zu dem Landeszuschuss. Mit dem Förderprogramm entlastet das Bundesland Erwerber von selbst genutzten Wohneigentum um bis zu 2 Prozentpunkte bei der Grunderwerbsteuer. Systematisch kann der Antrag auf Rückerstattung erst nach dem Kaufvertragsschluss und Bezahlung der vollen Grunderwerbsteuer von 6,5 % des Kaufpreises gestellt werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen finden dann eine Erstattung der Fördersumme statt.
Voraussetzungen des Zuschusses
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 01.01. und 31.12.2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben. Der Fördersatz beträgt 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
Fazit
Mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum geht Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland das Problem der hohen Erwerbsnebenkosten beim Immobilienerwerb von Selbstnutzern an. Obwohl das Antragsverfahren vergleichsweise kompliziert gestaltet wurde, sollten potentielle Antragstellerkeine Zeit verlieren. Im Landeshaushalt wurden lediglich 400 Millionen Euro für das Programm eingeplant. Nähmen alle Eigentümer die volle Fördersumme von 10.000 Euro in Anspruch, würde das Geld rein rechnerisch nur für 40.000 Anträge reichen. Anträge können online unter https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/ gestellt werden.
Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.