Raten- bzw. Rentenkaufvertrag als Antwort auf Negativzinsen?
Um auf den vereinbarten Kaufpreis keine Negativzinsen zahlen zu müssen, wünschen sich Verkäufer vermehrt eine Auszahlung in Raten oder in Form einer Rente. Hierbei sind sowohl vertragliche Absicherungen des Kaufpreisanspruchs durch den Notar, als auch steuerliche Fallstricke zu berücksichtigen.