Besonderheiten beim Grundstückskaufvertrag mit einem Testamentsvollstrecker (Teil II)
Veräußert der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, so erfolgt dies zumeist unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Sind Erben nicht in den Prozess der Veräußerung des Grundstücks involviert kann nach einer neuen Entscheidung des BGH deren Wissen um Mängel dem Testamentsvollstrecker nicht zugerechnet werden.