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Notare intern

Gesetzgeber bringt digitale Präsenzbeurkundung auf den Weg

Mit dem „Gesetz zur digitalen Präsenzbeurkundung“, welches am 28.06.2024 in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, geht der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Notarwesens. Zukünftig wird für Notarinnen und Notare die Möglichkeit bestehen, auch bei Präsenzterminen ein elektronisches Dokument zu erstellen, zu beurkunden und digital zu signieren, was bislang nur bei Online Beurkundung möglich war.

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Digitalization of the Notary’s Office Part 2 – Online Video Notarization or Certification

Since August 1, 2022, it has been possible to establish a GmbH or a UG (limited liability company) in a newly created video notarization procedure and to pass the accompanying resolutions at the same time (appointment of managing directors). In addition, applications to most public registers (commercial register, register of cooperatives or partnership register) can now be certified online.

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Datenschutz im Handelsregister

Durch eine Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie sind im Online-Portal der Handels- Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister seit 1. August 2022 sämtliche Inhalte ohne vorherige Registrierung und kostenfrei abrufbar. Das dadurch virulent gewordene Datenschutzproblem führte zu einer Änderung der Handelsregisterverordnung und bedingt eine angepasste Verfahrensweise im Notariat.

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Keine Anerkennung von Fernbeglaubigungen eines ausländischen Notars

Grundsätzlich sind Unterschriftbeglaubigungen durch ausländische Notare möglich, wenn diese einem deutschen Notar vergleichbare Tätigkeit ausüben und für die Errichtung der Urkunde ein Verfahrensrecht zu beachten haben, das den tragenden Grundsätzen des deutschen Beurkundungsrechts entspricht. Dies ist bei einer Fernbeglaubigung durch einfachen Unterschriftsvergleich nicht der Fall.

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Digitale Ausweisprüfung ist sicher und erspart Arbeit

Bei den Notaren brücker & klühs ist seit dieser Woche der unter anderem bei den Zollbehörden verwendete DESKO PENTA Scanner im Einsatz. Mit diesem können vor einer Beurkundung mitgebrachte Personalausweise, Reisepässe oder Führerscheine nicht nur auf ihre Echtheit überprüft und inhaltlich ausgelesen werden, sondern die Ausweisdaten können über eine spezielle digitale Schnittstelle direkt in die Notariatssoftware übernommen werden.

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Digitalisierung des Notariats Teil 2 – Online Video Beurkundung bzw. Beglaubigung

Seit dem 1. August 2022 besteht die Möglichkeit, eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) in einem neu geschaffenen Video-Beurkundungsverfahren zu gründen und gleichzeitig die begleitenden Beschlüsse zu fassen (Geschäftsführerbestellung). Außerdem können Anmeldungen zu den meisten öffentlichen Registern (Handelsregister, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister) nunmehr online beglaubigt werden.

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Notarkostenhaftung durch Äußerungen im Beurkundungsvorfeld

Nach § 29 Nr. 1 GNotKG ist Kostenschuldner, wer dem Notar den Auftrag erteilt hat. Der Auftrag kann dabei auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden. Um eine Mithaftung für von anderer Seite beauftragte Vertragsentwürfe zu vermeiden, darf weder durch inhaltliche, noch durch verfahrensrechtliche Äußerungen der Eindruck vermittelt werden, die konkret vorgeschlagene Beurkundung im eigenen Interesse zu wünschen.

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