klühs notar

Keine Anerkennung von Fernbeglaubigungen eines ausländischen Notars

Eine Terminfindung mit dem örtlichen Notar für eine Unterschriftsbeglaubigung kann durchaus eine Herausforderung darstellen. Insbesondere in der heutigen Arbeitswelt, in der zunehmend „remote“ gearbeitet wird, kommt vermehrt der Wunsch auf, Unterschriftsbeglaubigungstermine ohne die Notwendigkeit der Anwesenheit bei einem Notar durchzuführen.

Ausländische Rechtsordnungen ermöglichen Fernbeglaubigung

Vor diesem Hintergrund erscheint es auf den ersten Blick einladend, wenn die Beurkundungsgesetze bestimmter Nachbarländer auch sogenannte „Fernbeglaubigungen“ zulassen, bei denen der ausländische Notar seine Beglaubigung lediglich darauf stützt, die in seiner Abwesenheit geleistete Unterschrift mit einer ihm bereits vorliegenden Unterschriftsprobe eines Mandanten zu vergleichen. Werden derartige Fernbeglaubigungen im deutschen Handelsregisterverfahren verwendet, stellt sich die Frage, inwieweit diese einer öffentlichen Beglaubigung nach deutschem Rechtsverständnis vergleichbar sind.

Gerichte halten Fernbeglaubigung mangels Identitätsprüfung für unzulässig

In jüngster Vergangenheit hatten nun zwei Oberlandesgerichte Gelegenheit, zu diesem Problem Stellung zu nehmen.

Zuerst entschied das Kammergericht Berlin (Beschluss, 3.3.2022, 22 W 92/21), dass die Unterschrift eines GmbH-Gesellschafters, der bei der Übernahmeerklärung neu geschaffener Geschäftsanteile vertreten wurde, nicht öffentlich beglaubigt im Sinne von § 40 BeurkG sei, wenn der luxemburgische Notar lediglich ihm vorgelegte Unterschriften mit anderen Unterschriften vergleicht, die ihm schon vorlagen. Die luxemburgische Ortsform genüge für die Beglaubigung nicht, da nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB für die Übernahme eines Geschäftsanteils an einer deutschen GmbH deutsches Recht zur Anwendung komme. Dies umfasse auch die Formvorschrift des § 40 Abs. 1 BeurkG, wonach die Unterschrift nach Identitätsfeststellung des Unterschreibenden in Gegenwart des Notars gefertigt oder jedenfalls anerkannt werden muss.

Auch das OLG Karlsruhe (Beschluss, 20.4.2022 1 W 25/22) lehnte eine beglaubigte Unterschrift eines neuen GmbH-Geschäftsführers unter seiner Handelsregisteranmeldung ab, da der insofern tätige schweizer Notar die betreffende Unterschrift ausschließlich mit einer vorhandenen Unterschriftsprobe abgeglichen hatte. Es fehle an einer dem deutschen Recht entsprechenden Identitätsprüfung, sodass der Sinn und Zweck des Beglaubigungserfordernisses nicht gewahrt werden könne und somit eine formwahrende Substitution ausscheide.

Fazit

Grundsätzlich sind Unterschriftbeglaubigungen durch ausländische Notare möglich, wenn diese nach Vorbild und Stellung im Rechtsleben eine Tätigkeit ausüben, die dem deutschen Notar in seiner Funktion gleichkommen und für die Errichtung der Urkunde ein Verfahrensrecht zu beachten haben, das den tragenden Grundsätzen des deutschen Beurkundungsrechts entspricht. Dies ist bei einer Fernbeglaubigung durch einfachen Unterschriftsvergleich nicht der Fall. Eine besondere Form der „Fernbeglaubigung“ sieht seit neuestem auch das deutsche Recht vor. So können seit dem 01.08.2022 Handelsregisteranmeldungen in dem neu geschaffenen Video-Beurkundungsverfahren online beglaubigt werden. Den passenden Blog-Artikel finden sie hier.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

28 Nov., 2022

Weitere Themen

Immobilienrecht
Ausschluss der Vermietung an Asylbewerber in einer Gemeinschaftsordnung

Ausschluss der Vermietung an Asylbewerber in einer Gemeinschaftsordnung

Durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Gemeinschaftsordnung kann das Recht auf Vermietung des Sondereigentums beschränkt oder für bestimmte Fälle ganz ausgeschlossen werden. Das Kammergericht hat sich nun der Frage gewidmet, inwieweit derartige Vereinbarungen der Wohnungseigentümer dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entsprechen müssen.

Mehr

Immobilienrecht
Zulässigkeit der Einreichung eines Aufteilungsplans in Papierform in einem Format größer als DIN A3

Zulässigkeit der Einreichung eines Aufteilungsplans in Papierform in einem Format größer als DIN A3

Seit der Neufassung der AVA zum  06.07.2021 regelt § 3 Abs. 3 S. 1 AVA, dass die Planseiten der einzureichenden Aufteilungspläne maximal das Format DIN A3 aufweisen dürfen. Werden abweichend hiervon größere Planunterlagen eingereicht und wird daraufhin die Abgeschlossenheit bescheinigt, stellt sich die Folgefrage, inwieweit das Grundbuchamt diese nicht gesetzteskonformen Unterlagen zur Grundlage der Eintragung machen darf.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 2

Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 2

In der Praxis der Testamentsgestaltung wird die Schlusserbeneinsetzung durch die Erblasser-Ehegatten häufig damit auflösend bedingt, dass die vorgesehenen pflichtteilsberechtigten Schlusserben nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil fordern. Das führt zu Nachweisproblemen im Grundbuchverfahren, wenn im Erbfall dann das Grundbuch berichtigt werden soll.

Mehr

Unternehmensrecht
Zulässige Hinauskündigungsklausel in Form einer Vesting-Regelung bei einem Start-up

Zulässige Hinauskündigungsklausel in Form einer Vesting-Regelung bei einem Start-up

Die Zulässigkeit von Vesting-Regelungen gerät immer mehr in den Fokus der Rechtspraxis. Hierzu liegt nunmehr eine erste Gerichtsentscheidung des Kammergerichts vor. Danach haben Investoren ein legitimes praktisches Bedürfnis nach einer (zeitlich limitierten) Vesting-Regelung, da sie darauf angewiesen seien, dass sich die Gründer weiterhin mit ihrem Know-How voll einbringen.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 1

Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 1

Aus § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO ergibt sich, dass falls das Grundbuchamt die Erbfolge durch vorgelegte notarielle letzwillige Verfügung nicht für nachgewiesen erachtet, es die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen kann. Das Kammergericht hat nun für die Fallgruppe der im Testament nicht namentlich benannten Kinder entschieden, dass auch eine eidesstattliche Erklärung der Erben nicht immer ausreichend ist.

Mehr

Immobilienrecht
Schadensersatzpflicht wegen Nichtgenehmigung eines Grundstückskaufvertrags durch die Erben

Schadensersatzpflicht wegen Nichtgenehmigung eines Grundstückskaufvertrags durch die Erben

Wird der Verkäufer in einer Beurkundungsverhandlung über einen Grundstückskaufvertrag vollmachtlos vertreten, hängt die Wirksamkeit des Vertrags von seiner nachträglichen Genehmigung ab. Im Fall des Ablebens des Verkäufers vor Genehmigungserklärung kommt es auf das Verhalten des oder der Erben an. Verweigern diese die nachträgliche Genehmigung, stellt sich für den Käufer die Frage nach einer Schadenersatzpflicht wegen eines grundlosen Abbruchs von Vertragsverhandlungen (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB).

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Notare
Auswirkungen nachträglicher Ergänzungen unterschriftsbeglaubigter Dokumente

Auswirkungen nachträglicher Ergänzungen unterschriftsbeglaubigter Dokumente

Nachträgliche Änderungen an unterschriftsbeglaubigten Vollzugsdokumenten werfen die Frage auf, ob das Grundbuchamt berechtigt ist, eine erneute Unterschriftsbeglaubigung des Unterzeichners zu verlangen. Dies hängt nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe davon ab, ob nach einer freien Beweiswürdigung des Grundbuchamtes festgestellt werden kann, dass die Ergänzung von der Person vorgenommen worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte, oder jedenfalls von deren Willen gedeckt ist.

Mehr

Notare intern
Gesetzgeber bringt digitale Präsenzbeurkundung auf den Weg

Gesetzgeber bringt digitale Präsenzbeurkundung auf den Weg

Mit dem „Gesetz zur digitalen Präsenzbeurkundung“, welches am 28.06.2024 in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, geht der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Notarwesens. Zukünftig wird für Notarinnen und Notare die Möglichkeit bestehen, auch bei Präsenzterminen ein elektronisches Dokument zu erstellen, zu beurkunden und digital zu signieren, was bislang nur bei Online Beurkundung möglich war.

Mehr

Unternehmensrecht
Keine Nachreichung einer Schlussbilanz bei Verschmelzung einer GmbH

Keine Nachreichung einer Schlussbilanz bei Verschmelzung einer GmbH

§ 17 Absatz 2 S. 4 UmwG regelt eine 8-Monats-Frist, wonach das Registergericht eine Verschmelzung nur eintragen darf, wenn die der Anmeldung zum Register des übertragenden Rechtsträgers beizufügende Schlussbilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt ist. Wird die Schlussbilanz nach dem 8-Monats-Zeitraum nachgereicht, ist das nach Auffassung des OLG Düsseldorf jedenfalls dann nicht hinreichend, wenn die betreffende Bilanz erst nach Ablauf des Zeitraums erstellt und unterschrieben worden ist.

Mehr