Tradierte Eckpfeiler des Notariatswesen, wie die papiergebundene Präsenzbeurkundung im Sinne eines „Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben“ unterliegen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zumindest partiell einem Wandel. Mit dem im letzten Jahr beschlossenen „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRUG) werden in Teilbereichen des Gesellschaftsrechts Beglaubigungen und Beurkundungen mittels Videokonferenz möglich.
Ab dem 01.08.2022 GmbH-Gründung und Handelsregisteranmeldungen online möglich
In einem ersten Schritt besteht bereits ab dem 1. August 2022 die Möglichkeit, eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) in einem neu geschaffenen Video-Beurkundungsverfahren zu gründen und gleichzeitig die begleitenden Beschlüsse zu fassen (Geschäftsführerbestellung) bzw. dazugehörige Gesellschaftervereinbarungen zu treffen. Das Verfahren ist zunächst nur beschränkt auf Bargründungen. Außerdem ermöglicht das DiRUG die Onlinebeglaubigung von Anmeldungen zu den meisten öffentlichen Registern (Handelsregister, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister).
Erweiterung des Umfangs der Videobeurkundungen zum 01.08.2023
Mit dem bereits beschlossenen „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG) werden zum 01.08.2023 die digitalen Möglichkeiten noch einmal deutlich erweitert. Ab diesem Datum wird sowohl die Online GmbH-Gründung mit Sacheinlagen bzw. Sachagio, als auch die Beurkundung von satzungsändernden Gesellschafterbeschlüssen bei der GmbH durch Videokonferenz möglich sein. Schließlich werden ab diesem Stichtag auch Anmeldungen zum Vereinsregister online zu erledigen sein.
Voraussetzungen des Video Beurkundungsverfahrens
Die Online-Beurkundung erfolgt im Wege einer Echtzeit-Videokonferenz zwischen Notar und Beteiligten auf einer extra hierfür geschaffenen Plattform der Bundesnotarkammer. Technisch wird von den Beteiligten
- ein Mobiltelefon mit NFC-Schnittstelle,
- ein Tablet, Laptop oder Desktop-PC mit Mikrofon, Lautsprechern und Webcam,
- eine schnelle und stabile Internetverbindung sowie
- eine speziell von der Bundesnotarkammer entwickelte App auf dem Mobiltelefon
vorausgesetzt.
Um die elektronische Identifizierung zu gewährleisten müssen die Beteiligten darüber hinaus entweder
- einen deutschen Personalsauweis mit eID-Funktion (für deutsche Staatsangehörige)
- eine eID-Karte (für Staatsangehörige anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten) oder
- einen elektronischen Aufenthaltstitel mit eID-Funktion (für Angehörige von Drittstaaten)
besitzen.
In einem zweiten Schritt wird das in einem auslesbaren elektronisch amtlichen Identitätsnachweis mit Card Access Number-Verfahren (CAN-Verfahren) hinterlegte Lichtbild an den Notar übermittelt und dieser gleicht, sollte die Person ihm nicht ohnehin persönlich bekannt sein, das übermittelte Lichtbild mit dem Erscheinungsbild der Person in der Videokonferenz ab.
Fazit
Gerne beurkunden die Notare brücker & klühs in den gesetzlich zulässigen Fällen Ihre gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten in der Form einer Videokonferenz. Nähere Informationen zum Ablauf finden Sie in dem Video der Bundesnotarkammer. Gerne initiieren wir das Beurkundungsverfahren für Sie und senden Ihnen einen entsprechenden Einladungslink.
Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.