Auflösung der Ehe führt nicht immer zur Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung
Mit einer Scheidung von Ehegatten ist deren wechselseitige Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag unwirksam. Diese Regel gilt nach neuester Rechtsprechung jedoch dann nicht, wenn der Erbvertrag bereits vor der Eheschließung beurkundet wurde. Darauf ist bei einer Ehescheidung zu achten.