BGH verneint Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums über den Nächstberufenen
Der BGH hat nun endgültig zu Rechtsirrtümern bei einer lenkenden Erbausschlagung entschieden. Da in diesen Fällen zukünftig eine nachträgliche Anfechtung nicht mehr möglich sein wird, hat die Entscheidung für nicht oder schlecht beratene Erben fatale Konsequenzen.