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Nachfolgeplanung und Vorsorge

Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren durch öffentliche Urkunde bei Verwirkungsklauseln

Nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO genügt für den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren die Vorlage der Niederschrift über die Eröffnung einer letztwilligen Verfügung, wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist. Dieser Nachweisaspekt steht immer dann in Frage, wenn der Erblasser in der letztwilligen Verfügung zwar eine eindeutige Erbregelung zugunsten eines oder mehrerer Erben trifft, diese Erbeinsetzung jedoch für bestimmte nachträgliche Sachverhaltsvarianten wieder entfallen soll (sog. Verwirkungsklauseln).

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Einsetzung einer noch anzuerkennenden Stiftung als Erbin

Ein aktueller Fall des Kammergerichts zeigt die Problematik auf, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht entstandene juristische Personen, wie z.B. Stiftungen erbrechtlich begünstigt werden sollen. § 84 BGB, wonach eine Stiftung für eine Zuwendung des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden gilt, wenn die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfähig anerkannt wird, ist auf Fremdstiftungen nicht anwendbar. Hier sollte ein Testament unmissverständlich regeln, was in einem solchen Fall gilt.

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Vertretungsprobleme bei der Testamentsvollstreckung durch Geschäftsbanken

Ist eine AG zum Testamentsvollstrecker bestellt worden und verfügt nun ein Prokurist, der keine Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundbesitz (§ 49 Abs. 2 HGB) hat, über nachlasszugehörigen Grundbesitz bzw. über Rechte an einem Grundbesitz, so ist umstritten, ob die fehlende Ermächtigung des Prokuristen sich auch bei der Verfügung über „fremden“, nicht der Kapitalgesellschaft gehörenden Grundbesitz, auswirkt.

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Schenkungsteuerpflicht für ehevertragliche Abfindungszahlungen

Schließen Ehegatten mit unterschiedlichen Vermögensverhältnissen bei Eheschließung einen Ehevertrag, so enthält dieser häufig Abfindungszahlungen zugunsten des verzichtendenn Ehegatten. Überschreiten die Abfindungszahlung den gesetzlichen Schenkungsfreibetrag von 500.000 €, stellt sich die Frage, ob die erfolgte Zahlung eine freigiebige Zuwendung darstellt (§ 7 Abs. 1 ErbStG). Der BFH differenziert.

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Brücker und Klühs

Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung

Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden heillos zerrüttet, führt dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Der Übertragende kann die Rückübertragung verlangen, es sei denn, die Zerrüttung ist eindeutig ihm allein anzulasten.

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Schenkungsteuerliche Freibeträge bei der Errichtung einer Familienstiftung

Die Vermögensausstattung einer Familienstiftung stellt einen schenkungsteuerbaren Vorgang dar. Der Besteuerung ist das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Stifter zu Grunde zu legen. Bei Familienstiftungen mit Generationensprung kann dies zu geringeren Schenkungsteuerfreibeträgen führen.

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Wann ersetzt die transmortale Vorsorgevollmacht beim Immobilienverkauf den Erbschein bzw. die Voreintragung der Erben?

Einer der Hauptgründe für den Verkauf einer Immobilie ist, dass der vorherige Eigentümer verstorben ist. Mithilfe von sog. transmortalen Vorsorgevollmachten kann erreicht werden, dass eine Veräußerung einer Immobilie unkompliziert ohne Vorlage eines Erbscheines und Grundbuchberichtigung auf die Erben möglich ist.

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