Das BVerwG zieht dem gemeindlichen Vorkaufsrecht im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen enge Grenzen
Immer wieder beschäftigen sich Gesetzgeber und Gerichte mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht. Gerade in beliebten Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie München oder Berlin nutzen die Gemeinden das Instrument des Vorkaufsrechts immer häufiger auch dafür, die Verdrängung von Mietern aus ihren Wohnungen zu verhindern. Das BVerwG hat dem nun enge Grenzen gezogen.