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Immobilienrecht

Neue Rechtsprechung zur Nachforderung von Erschließungsbeiträgen – Auswirkungen auf notarielle Grundstückkaufverträge?

Beim Immobilienkauf besteht eine Gefahr für Käufer einer Immobilie darin, dass die Gemeinde Erschließungsbeiträge für baulich bereits durchgeführte Maßnahmen bislang noch nicht abgerechnet hat. Stellt die kaufvertragliche Regelung für die Kostenabgrenzung allein auf das Datum des Eingangs des Beitragsbescheids ab, können Käufer u.U. zu erheblichen Nachzahlungen herangezogen werden. Die Brisanz dieser Problematik konnte nun jedoch durch aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwas abgemildert werden.

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Probleme bei der Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerbaren Rechtsgeschäfts

Scheitert ein Immobiliengeschäft nachdem der Käufer bereits als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde, so ist der Käufer im Rahmen der Rückabwicklung verständlicherweise bestrebt, die bereits entrichtete Grunderwerbsteuer zurückerstattet zu bekommen. Nach Ablauf von zwei Jahren ist eine solche Erstattung jedoch nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Dabei erschweren die in Bauträgerverträgen üblichen Rücktrittsbeschränkungen auf Fälle von „schweren Mängeln“ später einvernehmlich gewünschte Rückabwicklungen der Verträge in grunderwerbsteuerlicher Hinsicht.

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Brücker und Klühs Immobilienrecht

Neues zur Arglist beim Immobilienkaufvertrag

Ein Klassiker in der Praxis des Notars und noch viel mehr der Gerichte ist die Frage der Arglist eines Verkäufers im Rahmen der Veräußerung einer Immobilie.Relevant ist dieses Thema insbesondere deshalb, weil in Grundstückskaufverträgen über gebrauchte Immobilien die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel in der Regel vollständig oder jedenfalls größtenteils ausgeschlossen wird. Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer jedoch nach § 444 BGB dann nicht berufen, wenn er arglistig handelt.

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Brücker und Klühs Notare

Wann ersetzt die transmortale Vorsorgevollmacht beim Immobilienverkauf den Erbschein bzw. die Voreintragung der Erben?

Einer der Hauptgründe für den Verkauf einer Immobilie ist, dass der vorherige Eigentümer verstorben ist. Mithilfe von sog. transmortalen Vorsorgevollmachten kann erreicht werden, dass eine Veräußerung einer Immobilie unkompliziert ohne Vorlage eines Erbscheines und Grundbuchberichtigung auf die Erben möglich ist.

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Brücker und Klühs Notare

Das BVerwG zieht dem gemeindlichen Vorkaufsrecht im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen enge Grenzen

Immer wieder beschäftigen sich Gesetzgeber und Gerichte mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht. Gerade in beliebten Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie München oder Berlin nutzen die Gemeinden das Instrument des Vorkaufsrechts immer häufiger auch dafür, die Verdrängung von Mietern aus ihren Wohnungen zu verhindern. Das BVerwG hat dem nun enge Grenzen gezogen.

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Brücker und Klühs Immobilienrecht