Neue Rechtsprechung zur Nachforderung von Erschließungsbeiträgen – Auswirkungen auf notarielle Grundstückkaufverträge?
Beim Immobilienkauf besteht eine Gefahr für Käufer einer Immobilie darin, dass die Gemeinde Erschließungsbeiträge für baulich bereits durchgeführte Maßnahmen bislang noch nicht abgerechnet hat. Stellt die kaufvertragliche Regelung für die Kostenabgrenzung allein auf das Datum des Eingangs des Beitragsbescheids ab, können Käufer u.U. zu erheblichen Nachzahlungen herangezogen werden. Die Brisanz dieser Problematik konnte nun jedoch durch aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwas abgemildert werden.