klühs notar

Einsatz von „DocuSign“ im Handelsregisterverfahren

Die Digitalisierung in Unternehmen führt dazu, dass sich Arbeitsabläufe verändern und effizientere Lösungen für das tägliche Geschäft gesucht werden. Das Unterschreiben per elektronischer Unterschrift, etwa mit dem Tool „DocuSign“ hat sich, nicht zuletzt durch die Covid-19 Pandemie, sehr stark verbreitet.  Dadurch kommt vermehrt die Frage auf, ob Dokumente, die im Rahmen von Anmeldevorgängen zum Handelsregister einzureichen sind, wie z.B. Gesellschafterbeschlüsse, statt in Person auch elektronisch unterzeichnet werden können.

Gesetzliche Anforderungen

Bezüglich der Form der einzureichenden Unterlagen gilt § 12 Abs. 2 HGB. Danach sind Dokumente elektronisch im Format PDFA einzureichen. Soweit eine Urschrift oder eine einfache Abschrift einzureichen oder ist für das Dokument die Schriftform bestimmt ist, reicht danach die Einreichung einer elektronischen Aufzeichnung. Fraglich und von den Registergerichten mitweilen beanstandet war, ob auch ein mit DocuSign signiertes, originär elektronisches Dokument ein taugliches Ausgangsdokument darstellt, von dem der Notar bei Übermittlung der Registeranmeldung eine elektronische Aufzeichnung übermittelt.

KG hält elektronisch erstelltes Protokoll der Gesellschafterversammlung für ausreichend

Hierzu hat nun als ersichtlich erstes Gericht das Kammergericht (Beschl. v. 22.6.2022 – 22 W 36/22) Stellung bezogen. Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer UG meldete sein Ausscheiden als Geschäftsführer zum Register an. Zum Nachweis der Amtsniederlegung war der Anmeldung ein undatiertes Protokoll einer Gesellschafterversammlung als elektronisches Dokument beigefügt, das die Erklärung über Amtsniederlegung, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Eintragung, enthält. Die Unterschriften der Gesellschafter enthielten den Vermerk „DocuSigned“. Das Registergericht geht von unwirksamen Unterschriften aus, da diese in Abwesenheit der Unterzeichner durch „DocuSign“ vorgenommen wurden. Die Signatur könne durch das Registergericht nicht überprüft werden.

Dem widerspricht das KG. Ausgangspunkt der Entscheidung ist § 39 Abs. 2 GmbHG, wonach der Anmeldung über die Veränderungen in den Personen der Geschäftsführung die Urkunden über die Bestellung oder Beendigung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beizufügen sind. Die Form der Einreichung erfolgt gemäß § 8 Abs. 5 GmbHG, § 12 Abs. 2 HGB als elektronische Aufzeichnung. Das Kammergericht leitet aus dem Begriff der „Aufzeichnung“ nicht zwingend ab, dass dieser ein papiergebundenes Ausgangsdokument zu Grunde liegt. Ausreichend sei die Erstellung eines Dokuments, das dauerhaft wiedergegeben werden könne.Auch der Einwand des Registergerichts, dieses habe die Authentizität der Signaturen nicht prüfen können, ließ der Senat unbeachtet. Richtigerweise ist bei nicht unterschriftsbeglaubigten Unterschriften deren Urheberschaft im Registerverfahren prinzipiell nicht zu klären. Der Gesetzgeber hat daher bei Einführung des elektronischen Registerverkehrs bewusst auch von der Möglichkeit eines Unterschriftenvergleichs durch das Registergericht Abstand genommen.

Fazit

Auch wenn für mit der Anmeldung einzureichende Unterlagen nunmehr Formerleichterungen gelten, bleibt es für die Registeranmeldung selbst bei dem Erfordernis der notariellen Unterschriftsbeglaubigung (§ 12 Abs. 1 S. 1 HGB). Aber auch hier ermöglicht die Beglaubigung mittels Videokommunikation eine Abwicklung von Registerangelegenheiten ohne physische Präsenz der Gesellschafter bzw. Vertretungsorgane.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

28 Apr., 2023

Weitere Themen

Allgemein
Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Die richtige Reihenfolge der Beurkundungen kann maßgeblich sein für die Notarkosten. Ein aktueller Fall des OLG Frankfurt am Main betraf die Frage, ob bei der Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht Grundstücksvermögen berücksichtigt werden muss, das zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung bereits aufgelassen – also durch einen zuvor beurkundeten Übertragungsvertrag disponiert – war.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder bei Rechtsgeschäften vertreten, sieht §§ 1629 Abs.2, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Ausschluss vor, sobald es um ein Geschäft mit Verwandten in gerader Linie geht.Über Jahrzehnte war es herrschende Meinung, dass dieser Ausschluss eines Elternteils, sich auch auf das andere Elternteil erstreckt. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Sichtweise 2021 aufgebrochen.

Mehr

AllgemeinImmobilienrechtSteuerrecht
Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bei einem Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb von 10 Jahren ist der Hinwies auf die Gefahr einer Gewinnbesteuerung gemäß § 23 EStG obligatorisch. Weniger eindeutig ist eine derartige Steuer allerdings, wenn ein Grundbesitz ohne die Zahlung eines Kaufpreises innerhalb der Familie übertragen wird.  Für diese Fallkonstellation hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (v. 11.03.2025, Az. IX R 17/24) an seine Grundsätze zur sog. Trennungstheorie erinnert.

Mehr

Immobilienrecht
Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Die Schlussrate nach der Makler- und Bauträgerverordnung, häufig auch als „Fertigstellungsrate“ bezeichnet, sorgt in der Praxis des Bauträgervertrags seit jeher für Diskussionen. Denn während der Gesetzgeber von der „vollständigen Fertigstellung“ spricht, bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine mängelfreie Herstellung gemeint ist oder ob es auf die Abnahmereife ankommt, d.h. ob unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Share Deal Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erworben werden, erfolgen häufig in zeitlicher Hinsicht durch ein „Signing“ und ein zeitlich danach stattfindendes „Closing“. Hier kam es in der Vergangenheit aufgrund der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht selten zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer. Zu dieser Rechtspraxis hat nun erstmals der BFH Stellung bezogen.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sorgen bei ihrer Ausübung regelmäßig für großen Frust und Schäden auf der Käuferseite, insbesondere wenn der Kaufpreis finanziert wird. Das OLG Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein Verkäufer von Immobilien, der bereits Kenntnis von der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts Dritten hatte, diese Information dem Notar und dem ursprünglichen Käufer offenbaren muss, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Beschaffung der Lastenfreistellungsunterlagen als Erfolgspflicht des Verkäufers

Pflicht zur Beschaffung der Lastenfreistellungsunterlagen als Erfolgspflicht des Verkäufers

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH handelt es sich bei der im Grundstückskaufvertrag übernommenen Verpflichtung des Grundstücksverkäufers, für die Sicherheit der Löschung der nicht übernommenen Lasten zu sorgen, um eine Erfolgspflicht. Das bloße Bemühen um die Pflichterfüllung genüge zur Pflichterfüllung nicht. Als eine angemessene Frist zur Pflichterfüllung definiert der BGH einen Zeitraum zwischen vier Wochen und zwei Monaten.

Mehr

Unternehmensrecht
Registergerichtliche Kontrolle bei wirtschaftlicher Neugründung

Registergerichtliche Kontrolle bei wirtschaftlicher Neugründung

Werden im Zuge der Übertragung sämtlicher Anteile an einer GmbH auch Änderungen des Gesellschaftsvertrags wie z.B. Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand vorgenommen, wie dies etwa bei der Verwendung eines „GmbH-Mantels“ oder einer Vorratsgesellschaft der Fall ist, dann liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine sog. wirtschaftliche Neugründung vor. Auf diese sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften entsprechend anzuwenden, d.h. der Geschäftsführer hat den Umstand gegenüber dem Registergericht offenzulegen und die in §§ 8 Abs. 2, 7 Abs. 2und 3 GmbHG vorgesehene Versicherung abzugeben.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Eingangsbereich
Mehrkosten für Beurkundungen in ungünstiger Reihenfolge

Mehrkosten für Beurkundungen in ungünstiger Reihenfolge

Notare sind über § 17 BeurkG gesetzlich zunächst dazu verpflichtet, die für die Beteiligten sicherste Vertragsgestaltung zu wählen. Stehen bei gleicher Sicherheit mehrere Gestaltungsvarianten offen, müssen sie den Weg beschreiten, der bei ihnen und anderen Stellen die geringsten Kosten auslöst. Wenn Mehrkosten nur deshalb entstehen, weil der Notar mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Beurkundungen in einer für die Beteiligten ungünstigen Reihenfolge vornimmt, ohne dass es sachlich gerechtfertigt wäre, sind die Kosten soweit nicht zu erheben, als sie den Betrag übersteigen, der bei korrekter Verfahrensweise zu bezahlen wäre.

Mehr