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Unternehmensrecht

Gesellschafterdarlehen erhöhen den kostenrechtlichen Wert von GmbH-Anteilen nicht

Gemäß § 54 S. 1 GNotKG bestimmt sich der Wert von GmbH-Geschäftsanteilen kostenrechtlich grundsätzlich nach dem Eigenkapital im Sinne von § 266 Abs. 3 HGB, das auf den jeweiligen Anteil oder die Beteiligung entfällt. Kostenrechtlich umstritten ist dabei die Frage, ob Gesellschafterdarlehen aufgrund ihrer Sonderstellung in der Krise der Gesellschaft werterhöhend dem Eigenkapital der GmbH zugerechnet werden müssen.

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Auswirkungen einer Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH für die Stellung als WEG-Verwalter

Die Vorzüge einer Ausgliederung haben in der Vergangenheit vermehrt als e.K. geführte Immobilienverwaltungsunternehmen genutzt, um ihren Betrieb in die haftungsprivilegierte Rechtsform einer GmbH überzuleiten. In diesem Zusammenhang hat der BGH nun festgestellt, dass die Bestellung eines Einzelkaufmanns zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen einer Ausgliederung auf eine GmbH übergeht.

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Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts- und Vereinsrecht zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wird verlängert

Der Gesetzgeber hat in Reaktion auf die pandemischen Auswirkungen im März 2020 ein Gesetzesbündel mit Maßnahmen beschlossen, die im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht (MaßnG-GesR) die Folgen der COVID-19-Pandemie abmildern sollten. Nunmehr hat der Bundestag in für bestimmte Teile des Maßnahmenpakets eine Verlängerung bis zum 31.08.2022 beschlossen

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