klühs notar

Probleme bei der Leistung der Bareinlage im Rahmen der GmbH-Gründung

Die Anmeldung einer GmbH in das Handelsregister darf bei einer Bargründung, d.h. einer Gründung bei der das Stammkapital in geld zu leisten ist, erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist, mindestens jedoch 12.500 € (vgl. § 7 Abs.2 GmbHG).

Probleme bei der Kontoeröffnung mehren sich

Im Regelfall eröffnet der Geschäftsführer nach Beurkundung zu diesem Zweck ein Geschäftskonto für die Vor-GmbH, auf das dann die Gesellschafter ihre Einlagebeträge überweisen. Bereits seit geraumer Zeit mehren sich dagegen die Fälle, in denen neu gegründete Gesellschaften erhebliche Schwierigkeiten haben, in einem angemessen Zeitrahmen Geschäftskonten zu eröffnen. Die Gründe hierfür sind divers: Zur Verlangsamung des Kontoeröffnungsprozesses tragen zunächst neben der normalen Prüfung der Bonität der handelnden Personen und des Geschäftsumfelds der gegründeten Gesellschaft die zuletzt deutlich verschärften Geldwäschebestimmungen bei. Insbesondere im Fall der Beteiligung ausländischer Gründer, noch dazu wenn es sich um juristische Personen handelt, sind umfangreiche Dokumente vorzulegen und ggf. zu übersetzen, bevor eine bankseitige Prüfung überhaupt beginnen kann. Für bestimmte Nationalitäten oder Branchen lehnen deutsche Geschäftsbanken die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung von vorneherein ab.

Einzahlung in die Barkasse unzulässig

Was soll ein Geschäftsführer einer Vor-GmbH in dieser Situation unternehmen, wenn die Aufnahme des Geschäftsbetriebs bereits in den Startlöchern steht, die Eintragung der GmbH sich aber ohne wirkliche Einflussmöglichkeit immer weiter verzögert? Zu Weilen wird an den Notar in diesen Situationen die Anfrage gestellt, ob man sich nicht dadurch behelfen könne, in dem man die Einlagen wortwörtlich „in bar“ in die Gesellschaftskasse leistet, welche vom Geschäftsführer verwaltet wird.

Einen derartigen Fall hat nun – soweit ersichtlich erstmals – das Kammergericht Berlin (Beschl. V. 31.03.2021, Az. 22 W 39/21) zu entscheiden gehabt und die Eintragung der GmbH abgelehnt. Der Notar hatte im Übermittlungsbrief der Anmeldung auf den Sachverhalt hingewiesen und ausgeführt, der Alleingesellschafter-Geschäftsführer habe ihm gegenüber erklärt, er halte das Geld als Geschäftsführer in den Händen. Das befand das Gericht nicht für ausreichend, da es dabei an der notwendigen objektiven Überführung in das der Vor-GmbH zugeordnete Sondervermögen fehle.

Wie kann der Geschäftsbetrieb trotzdem starten?

Nach dieser Entscheidung ist auch bei anderen Registergerichten mit entsprechenden Verfügungen zu rechnen. Soll trotz der Verzögerung bei der Kontoeröffnung bereits Geschäfte mit der Gesellschaft getätigt werden, ist mit den Gründern zu erörtern, inwieweit die Gesellschafter der Vor-GmbH die Geschäftsführung durch Beschluss bereits ermächtigen, den Geschäftsbetrieb bereits vor Eintragung in das Handelsregister aufzunehmen. Die damit einhergehenden Vorteile sind mit der Handelndenhaftung der Geschäftsführer und der Unterbilanzhaftung der Gesellschafter abzuwägen.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

3 Sep., 2021

Weitere Themen

Immobilienrecht
Ausschluss der Vermietung an Asylbewerber in einer Gemeinschaftsordnung

Ausschluss der Vermietung an Asylbewerber in einer Gemeinschaftsordnung

Durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Gemeinschaftsordnung kann das Recht auf Vermietung des Sondereigentums beschränkt oder für bestimmte Fälle ganz ausgeschlossen werden. Das Kammergericht hat sich nun der Frage gewidmet, nwieweit derartige Vereinbarungen der Wohnungseigentümer dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entsprechen müssen.

Mehr

Immobilienrecht
Zulässigkeit der Einreichung eines Aufteilungsplans in Papierform in einem Format größer als DIN A3

Zulässigkeit der Einreichung eines Aufteilungsplans in Papierform in einem Format größer als DIN A3

Seit der Neufassung der AVA zum  06.07.2021 regelt § 3 Abs. 3 S. 1 AVA, dass die Planseiten der einzureichenden Aufteilungspläne maximal das Format DIN A3 aufweisen dürfen. Werden abweichend hiervon größere Planunterlagen eingereicht und wird daraufhin die Abgeschlossenheit bescheinigt, stellt sich die Folgefrage, inwieweit das Grundbuchamt diese nicht gesetzteskonformen Unterlagen zur Grundlage der Eintragung machen darf.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 2

Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 2

In der Praxis der Testamentsgestaltung wird die Schlusserbeneinsetzung durch die Erblasser-Ehegatten häufig damit auflösend bedingt, dass die vorgesehenen pflichtteilsberechtigten Schlusserben nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil fordern. Das führt zu Nachweisproblemen im Grundbuchverfahren, wenn im Erbfall dann das Grundbuch berichtigt werden soll.

Mehr

Unternehmensrecht
Zulässige Hinauskündigungsklausel in Form einer Vesting-Regelung bei einem Start-up

Zulässige Hinauskündigungsklausel in Form einer Vesting-Regelung bei einem Start-up

Die Zulässigkeit von Vesting-Regelungen gerät immer mehr in den Fokus der Rechtspraxis. Hierzu liegt nunmehr eine erste Gerichtsentscheidung des Kammergerichts vor. Danach haben Investoren ein legitimes praktisches Bedürfnis nach einer (zeitlich limitierten) Vesting-Regelung, da sie darauf angewiesen seien, dass sich die Gründer weiterhin mit ihrem Know-How voll einbringen.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 1

Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 1

Aus § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO ergibt sich, dass falls das Grundbuchamt die Erbfolge durch vorgelegte notarielle letzwillige Verfügung nicht für nachgewiesen erachtet, es die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen kann. Das Kammergericht hat nun für die Fallgruppe der im Testament nicht namentlich benannten Kinder entschieden, dass auch eine eidesstattliche Erklärung der Erben nicht immer ausreichend ist.

Mehr

Immobilienrecht
Schadensersatzpflicht wegen Nichtgenehmigung eines Grundstückskaufvertrags durch die Erben

Schadensersatzpflicht wegen Nichtgenehmigung eines Grundstückskaufvertrags durch die Erben

Wird der Verkäufer in einer Beurkundungsverhandlung über einen Grundstückskaufvertrag vollmachtlos vertreten, hängt die Wirksamkeit des Vertrags von seiner nachträglichen Genehmigung ab. Im Fall des Ablebens des Verkäufers vor Genehmigungserklärung kommt es auf das Verhalten des oder der Erben an. Verweigern diese die nachträgliche Genehmigung, stellt sich für den Käufer die Frage nach einer Schadenersatzpflicht wegen eines grundlosen Abbruchs von Vertragsverhandlungen (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB).

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Notare
Auswirkungen nachträglicher Ergänzungen unterschriftsbeglaubigter Dokumente

Auswirkungen nachträglicher Ergänzungen unterschriftsbeglaubigter Dokumente

Nachträgliche Änderungen an unterschriftsbeglaubigten Vollzugsdokumenten werfen die Frage auf, ob das Grundbuchamt berechtigt ist, eine erneute Unterschriftsbeglaubigung des Unterzeichners zu verlangen. Dies hängt nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe davon ab, ob nach einer freien Beweiswürdigung des Grundbuchamtes festgestellt werden kann, dass die Ergänzung von der Person vorgenommen worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte, oder jedenfalls von deren Willen gedeckt ist.

Mehr

Notare intern
Gesetzgeber bringt digitale Präsenzbeurkundung auf den Weg

Gesetzgeber bringt digitale Präsenzbeurkundung auf den Weg

Mit dem „Gesetz zur digitalen Präsenzbeurkundung“, welches am 28.06.2024 in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, geht der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Notarwesens. Zukünftig wird für Notarinnen und Notare die Möglichkeit bestehen, auch bei Präsenzterminen ein elektronisches Dokument zu erstellen, zu beurkunden und digital zu signieren, was bislang nur bei Online Beurkundung möglich war.

Mehr

Unternehmensrecht
Keine Nachreichung einer Schlussbilanz bei Verschmelzung einer GmbH

Keine Nachreichung einer Schlussbilanz bei Verschmelzung einer GmbH

§ 17 Absatz 2 S. 4 UmwG regelt eine 8-Monats-Frist, wonach das Registergericht eine Verschmelzung nur eintragen darf, wenn die der Anmeldung zum Register des übertragenden Rechtsträgers beizufügende Schlussbilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt ist. Wird die Schlussbilanz nach dem 8-Monats-Zeitraum nachgereicht, ist das nach Auffassung des OLG Düsseldorf jedenfalls dann nicht hinreichend, wenn die betreffende Bilanz erst nach Ablauf des Zeitraums erstellt und unterschrieben worden ist.

Mehr