Keine Rückforderung der Maklercourtage bei fehlendem Nachweis für Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz
Bei Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz ist der Maklervertrag unwirksam (§ 656 c Abs. 2 BGB) und die bereits entrichtete Courtage durch den Immobilienmakler zu erstatten. Was ist jedoch, wenn der Käufer den Verstoß nicht konkret darlegen und beweisen kann? Diese Problematik führt jedenfalls nicht zu einer Umkehr der Beweislast wie nun das OLG Hamm festgestellt hat.