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Hier finden Sie fortlaufend relevante Beiträge und aktuell aufbereitete Informationen aus unserer notariellen Praxis.
Die Themen
Auflösung der Ehe führt nicht immer zur Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung
Mit einer Scheidung von Ehegatten ist deren wechselseitige Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag unwirksam. Diese Regel gilt nach neuester Rechtsprechung jedoch dann nicht, wenn der Erbvertrag bereits vor der Eheschließung beurkundet wurde. Darauf ist bei einer Ehescheidung zu achten.
Neues zur Arglist beim Immobilienkaufvertrag
Ein Klassiker in der Praxis des Notars und noch viel mehr der Gerichte ist die Frage der Arglist eines Verkäufers im Rahmen der Veräußerung einer Immobilie.Relevant ist dieses Thema insbesondere deshalb, weil in Grundstückskaufverträgen über gebrauchte Immobilien die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel in der Regel vollständig oder jedenfalls größtenteils ausgeschlossen wird. Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer jedoch nach § 444 BGB dann nicht berufen, wenn er arglistig handelt.
Schenkungsteuerliche Freibeträge bei der Errichtung einer Familienstiftung
Die Vermögensausstattung einer Familienstiftung stellt einen schenkungsteuerbaren Vorgang dar. Der Besteuerung ist das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Stifter zu Grunde zu legen. Bei Familienstiftungen mit Generationensprung kann dies zu geringeren Schenkungsteuerfreibeträgen führen.
Wann ersetzt die transmortale Vorsorgevollmacht beim Immobilienverkauf den Erbschein bzw. die Voreintragung der Erben?
Einer der Hauptgründe für den Verkauf einer Immobilie ist, dass der vorherige Eigentümer verstorben ist. Mithilfe von sog. transmortalen Vorsorgevollmachten kann erreicht werden, dass eine Veräußerung einer Immobilie unkompliziert ohne Vorlage eines Erbscheines und Grundbuchberichtigung auf die Erben möglich ist.
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