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Hier finden Sie fortlaufend relevante Beiträge und aktuell aufbereitete Informationen aus unserer notariellen Praxis.

Die Themen

Keine Unwirksamkeit einer Gesamtvermögensveräußerung mangels Gesellschafterbeschluss bei Personengesellschaften

Ein Vertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens verpflichtet, bedarf gemäß § 179a AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gestützt auf ein früheres Urteil des BGH wurde durch die herrschende Meinung aus dieser Vorschrift ein allgemeiner Grundsatz abgeleitet, der auf die GmbH und auf Personengesellschaften entsprechend anwendbar sein sollte. Nunmehr hat der BGH mit zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass eine entsprechende Anwendung des § 179a AktG auf die GmbH und auf Personengesellschaften ausscheidet.

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Unzulässige Preisabreden zur Vereitelung des Mietervorkaufsrechts

Dem Mieter kommt bei der Ausübung eines Mietervorkaufsrechts generell zugute, dass der Vermieter am Markt für vermietete Objekte in der Regel einen niedrigeren Kaufpreis erzielt, als für unvermieteten Wohnraum. Er kann daher seine Wohnung aufgrund des bestehenden Mietverhältnisses mit einem Preisabschlag erwerben. Versuche der Vermieterseite den höheren Marktwert über sog. differenzierte Preisklauseln für sich zu vereinnahmen, sind nun vom BGH für unzulässig erklärt worden.

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Einsetzung einer noch anzuerkennenden Stiftung als Erbin

Ein aktueller Fall des Kammergerichts zeigt die Problematik auf, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht entstandene juristische Personen, wie z.B. Stiftungen erbrechtlich begünstigt werden sollen. § 84 BGB, wonach eine Stiftung für eine Zuwendung des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden gilt, wenn die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfähig anerkannt wird, ist auf Fremdstiftungen nicht anwendbar. Hier sollte ein Testament unmissverständlich regeln, was in einem solchen Fall gilt.

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