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Hier finden Sie fortlaufend relevante Beiträge und aktuell aufbereitete Informationen aus unserer notariellen Praxis.
Die Themen
Mangelkenntnis des Käufers bei Vertragsabschluss durch vollmachtlosen Vertreter
Obwohl die nachträgliche Genehmigung eines vollmachtlos Vertretenen auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt, gilt dies nicht für den Zeitpunkt der Kenntnis des Käufers von etwaigen Mängeln. Eine Reduzierung des Kaufpreises dergestalt, dass der Kaufvertrag über die mangelhafte Sache zwar zur Wirksamkeit verholfen wird, nur um sich dann gegenüber dem Makler schadlos zu halten, hat der BGH eine eindeutige Absage erteilt.
Keine Anerkennung von Fernbeglaubigungen eines ausländischen Notars
Grundsätzlich sind Unterschriftbeglaubigungen durch ausländische Notare möglich, wenn diese einem deutschen Notar vergleichbare Tätigkeit ausüben und für die Errichtung der Urkunde ein Verfahrensrecht zu beachten haben, das den tragenden Grundsätzen des deutschen Beurkundungsrechts entspricht. Dies ist bei einer Fernbeglaubigung durch einfachen Unterschriftsvergleich nicht der Fall.
Steuerliche Fallstricke bei Anzahlung eines Kaufpreisteils vor Besitzübergang der Immobilie
Einigen sich die Kaufvertragsparteien darauf, dass der Käufer einen Kaufpreisteil bereits vor Auszug des Verkäufers aus der Immobilie anzahlt, so ist es in der Regel nicht damit getan, wenn der notarielle Kaufvertrag Regelungen zur Absicherung des Vorleistungsrisikos des Käufers enthält. Vielmehr droht wegen der unentgeltlichen Kapitalüberlassung eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer, die vorzeitig problematisiert werden sollte.
Nutzung von Teileigentumseinheiten als Wohnung – BGH Update
In unserem Newsblog haben wir bereits an anderer Stelle die Problematik behandelt, ob einem Eigentümer, der seine ihm als Teileigentum zugewiesene Einheit zu Wohnzwecken nutzt oder umgekehrt eine ihm als Wohnungseigentum zugewiesene Einheit zu anderen Zwecken, diese Nutzung durch den Verband der Wohnungseigentümer untersagt werden kann. Hierzu hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 15.7.2022 – V ZR 127/21) aufgezeigt, dass es durchaus Fallkonstellationen gibt, in denen die Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran haben, dass der durch die Teilungserklärung vorgegebene professionelle Charakter einer Anlage erhalten bleibt.
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