Kein Gestaltungsmissbrauch durch privates Veräußerungsgeschäft unmittelbar nach Schenkung einer Immobilie
Soll ein Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden, kann es sich anbieten, dasselbe vor dem Verkauf zunächst an die eigenen Kinder zu verschenken, weil diese als Verkäufer einem geringeren Steuersatz unterliegen. Der BFH hat nun festgestellt, dass darin kein Gestaltungsmißbrauch liegt.