Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genießen kein Grunderwerbsteuerprivileg
Im Fall der Trennung ist von nichtehelichen Lebenspartnern häufig gewünscht, dass einer der Partner in der Immobilie wohnen bleibt und unter Auszahlung des weichenden Partners dessen Miteigentum übertragen bekommt. Eines der Erschwernisse stellt in diesem Zusammenhang die hierfür anfallende Grunderwerbsteuer dar.