Auswirkungen der Modernisierung des Personengesellschaftsrecht auf Immobilien GbRs
Eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) stellt das bei den Amtsgerichten neu zu schaffende sog. „Gesellschaftsregister“ dar, in das sich GbRs künftig mit einer Firma, ihrem Sitz und Gesellschafterbestand sowie den Vertretungsregelungen eintragen lassen können.