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Die Themen

Gesellschafterdarlehen erhöhen den kostenrechtlichen Wert von GmbH-Anteilen nicht

Gemäß § 54 S. 1 GNotKG bestimmt sich der Wert von GmbH-Geschäftsanteilen kostenrechtlich grundsätzlich nach dem Eigenkapital im Sinne von § 266 Abs. 3 HGB, das auf den jeweiligen Anteil oder die Beteiligung entfällt. Kostenrechtlich umstritten ist dabei die Frage, ob Gesellschafterdarlehen aufgrund ihrer Sonderstellung in der Krise der Gesellschaft werterhöhend dem Eigenkapital der GmbH zugerechnet werden müssen.

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Das BVerwG zieht dem gemeindlichen Vorkaufsrecht im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen enge Grenzen

Immer wieder beschäftigen sich Gesetzgeber und Gerichte mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht. Gerade in beliebten Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie München oder Berlin nutzen die Gemeinden das Instrument des Vorkaufsrechts immer häufiger auch dafür, die Verdrängung von Mietern aus ihren Wohnungen zu verhindern. Das BVerwG hat dem nun enge Grenzen gezogen.

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Brücker und Klühs Immobilienrecht

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