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Hier finden Sie fortlaufend relevante Beiträge und aktuell aufbereitete Informationen aus unserer notariellen Praxis.
Die Themen
Wettlauf gegen Umwandlungshindernisse nach dem Baulandmobilisierungsgesetz
Noch im Vorfeld der Berliner Umwandlungsverordnung haben viele Eigentümer versucht, die genehmigungsfreie Umwandlung durch rechtszeitige Eintragung im Grundbuch abzusichern. In Summe gab es jedoch aufgrund Verzögerungen bei Bau- sowie Grundbuchämtern einige Fälle, in denen die Eintragung der Teilung im Grundbuch nicht mehr vor Inkrafttreten der Verordnung erfolgen konnte.In diesen Fällen hat nun das Kammergericht in seiner vorzitierten Entscheidung mit einer analogen Anwendung des § 878 BGB den teilungswilligen Immobilieneigentümern geholfen.
Kostenrechtlicher Geschäftswert der Beurkundung einer Teilungserklärung
Die Höhe der Notarkosten für eine Teilungserklärung nach §§ 3, 8 WEG hängt prinzipiell vom Wert des bebauten Grundstücks ab. Im Fall eines bislang lediglich in der Planung befindlichen Gebäude, stellt sich regelmäßig das Problem, den korrekten Wert des zu errichtenden Bauwerks zu ermitteln. Das OLG Brandenburg stellt nun in einer aktuellen Entscheidung einen in der Praxis handhabbaren Maßstab für die Bestimmung zukünftiger Gebäudewerte zur Verfügung.
Die Zulässigkeit der Nutzung von Teileigentumseinheiten als Wohnung
§ 1 Abs. 2 und 3 WEG unterscheidet das Sondereigentum in Wohnungs- und Teileigentum. Während das Wohnungseigentum dem Zweck der Wohnnutzung dient, kann das Teileigentum (vorbehaltlich etwaiger weiterer Einschränkungen in der Gemeinschaftsordnung) zu jedem anderen Zweck genutzt werden. Nutzt ein Eigentümer seine ihm als Teileigentum zugewiesene Einheit zu Wohnzwecken oder umgekehrt eine ihm als Wohnungseigentum zugewiesene Einheit zu anderen Zwecken, kann von ihm durch den Verband der Wohnungseigentümer grundsätzlich Unterlassung dieser Nutzung verlangt werden. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos.
Neues zum Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft
Auch dieses Jahr scheint die Frage der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobiliengeschäften ein Dauerbrenner zu werden. In einem aktuellen Urteil klärt der BFH die Voraussetzungen für einen Beginn der Spekulationsfrist bei einen Kaufangebot mit Benennungsrecht.Der durch den Notar standardmäßig gegebene Warnhinweis auf eine möglicherweise drohende Steuerbelastung, sollte in Zweifelsfällen immer zu einer Konsultation eines Steuerberaters führen.
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