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Die Themen
Keine Sittenwidrigkeit eines Pflichtteilserlasses durch einen Sozialhilfeempfänger
Bereits im Jahr 2011 hat der BGH entschieden, der zu Lebzeiten des Erblassers beurkundete Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers sei grundsätzlich nicht sittenwidrig. Nunmehr hat mit dem OLG Hamm ein erstes Obergericht diese Rechtsprechung auf einen nach dem Tod des Erblassers gegenüber den Erben erklärten Pflichtteilserlass übertragen.
Die Baulandmobilisierungsverordnung NRW ist in Kraft
Zum 07.01.2023 ist die Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt (Baulandmobilisierungsverordnung NRW) in Kraft getreten. In 95 Gemeinden kann nun an brachliegenden oder unbebauten Grundstücken durch Satzung ein weiteres gemeindliches Vorkaufsrecht begründet werden. Ferner besteht in den betroffenen Gemeinden die Möglichkeit zur Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans sowie zur Anordnung von Baugeboten.
Auswirkungen des Scheiterns einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf einen gemeinsamen Immobilienerwerb
Bei einem Immobilienerwerb durch nichteheliche Lebenspartner unterbleibt in den meisten Fällen eine vorsorgende notarielle Vereinbarung, sodass im Fall der Trennung immer häufiger Gerichte über die Auseinandersetzungsansprüche entscheiden müssen. Investitionen eines Partners in die Immobilie aufgrund mündlicher Abreden sind in diesem Zusammenhang nicht zu empfehlen, da solche Abreden nach neuester Rechtsprechung des OLG Hamm mangels Beurkundung formnichtig sind.
Irrtum über erbschaftsteuerliche Freibeträge kein Grund für Anfechtung einer Erbschaft
Das OLG Hamm hat eine Anfechtung der Erbschaftsannahme mit der Begründung, man habe sich im Irrtum über die Höhe der erbschaftsteuerlichen Steuerfreibeträge befunden, abgelehnt. Der schlichte Irrtum über die Höhe der Erbschaftssteuer, als einer mittelbaren Rechtswirkung der Erbschaft, berechtige als reiner Rechtsfolgenirrtum nicht zur Anfechtung.
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