klühs notar

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Hier finden Sie fortlaufend relevante Beiträge und aktuell aufbereitete Informationen aus unserer notariellen Praxis.

Die Themen

Spekulationssteuer bei Veräußerung einer teilweise als „Messezimmer“ genutzten Immobilie

Von der Spekulationssteuer ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alt.) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken (2. Alt.) genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Die vorübergehende Vermietung einzelner Räume als Messezimmer ist nach dem BFH zwar nicht gänzlich unerheblich, schließt die Anwendung dieser Ausnahme aber nur nicht teilweise aus.

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Auslegung einer vorweggenommenen Erbfolge mit Pflichtteilsanrechnung als testamentarische Enterbung

Durch einen notariellen Übertragungsvertrag sollen trotz Regelung der Auswirkung auf zukünftige Pflichtteilsrechte regelmäßig keine Änderung der Erbfolge herbeigeführt werden. Die Verwendung auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe, wie der der „vorweggenommene Erbfolge“, kann in notariellen Verträgen jedoch zu einer ungewünschten Auslegung im Sinne der Enterbung des Erwerbers führen.

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Brücker und Klühs Notare

Besonderheiten im Grundstückskaufvertrag bei mitveräußerten Photovoltaikanlagen

Wird eine bestehende Aufdach Photovoltaikanlage mitveräußert, muss dies im Grundstückkaufvertrag ausdrücklich geregelt werden. Auf diese Weise muss sich der Erwerber nicht auf gesetzliche Vermutungen verlassen, es können noch bestehende Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Verkäufers mitübertragen und die Überleitung des existierenden Stromeinspeisungsvertrags geregelt werden. Schließlich kann die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gesenkt werden.

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Brücker und Klühs Akten

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