klühs notar

Brandschutzrechtliche Verfügung gegenüber einem Wohnungseigentumsverkäufer

Nicht alle Eigentümer investieren in den Erhalt ihrer Immobilie. Auf Dauer kann eine solche Vernachlässigung sehr negative Folgen haben: So können derartige Immobilien nicht nur das Erscheinungsbild einer Umgebung stören, sondern von ihnen kann auch eine konkrete Gefährdung für Bewohner oder die Allgemeinheit ausgehen. Wenn eine Immobilie etwa einsturzgefährdet ist, sich Teile von Dach und Fassade lösen könnten, oder Verstöße gegen die Brandschutzsicherheit vorliegen, wird die untere Bauaufsicht tätig und fordert zunächst von den Eigentümern die Beseitigung der Gefahren. Erst im zweiten Schritt können dann auch Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgeld oder Ersatzvornahme ergriffen werden.

Gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit bei Verkauf der Immobilie

Versucht ein Eigentümer sich der „Problemimmobilie“ durch Verkauf zu entledigen, stellt sich die Frage, wer für die Baubehörde der richtige Adressat für Zwangsbescheide ist. In dieser Gemengelage hatte zuletzt das OVG Saarlouis (Beschl. v. 17.8.2022 – 2 B 104/22) zu entscheiden. Ende 2018 forderte die zuständige Ordnungsbehörde von einem Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen zahlreichen Mängel zu beseitigen, unter anderem den Brandschutz nachhaltig zu ertüchtigen. Gleichlautende Bescheide erreichen auch die übrigen Wohnungseigentümer. Der Antragsteller veräußerte seine Wohnungen Mitte 2019, die Eigentumsumschreibung im Grundbuches verzögerte sich aber aufgrund eines ratenweise zu zahlenden Kaufpreises. Im Jahr 2020 wird gegen den Antragsteller sodann nach vorheriger Androhung ein Zwangsgeld festgesetzt.

Verkauf der Immobilie irrelevant

Nach dem OVG ist der Zwangsgeldbescheid zu Recht ergangen. Der Umstand, dass die Wohnungen bereits 2019 veräußert und der Besitz bzw. das Stimmrecht bereits auf den Erwerber übertragen worden sind, ist gefahrenabwehrrechtlich ohne Belang. Denn allein durch den Abschluss des notariellen Kaufvertrags allein habe der Antragsteller sein Eigentum noch nicht verloren, hierfür sei die Eigentumsumschreibung im jeweiligen Wohnungsgrundbuch erforderlich.

Verantwortlichkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft?

Fraglich war aber darüber hinaus, ob eine Inanspruchnahme des Antragstellers nicht bereits deswegen ausschied, weil die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum und die Ertüchtigung des Brandschutzes Angelegenheit der Eigentümergemeinschaft und damit des WEG-Verwalters gewesen ist. Dies verneinte das Gericht, weil neben dem Verwalter aufgrund ihrer dinglichen Berechtigung hinsichtlich des in ihrem Miteigentum stehenden gemeinschaftlichen Eigentums immer auch die Wohnungseigentümer in Anspruch zu nehmen seien.

Fazit

Die Entscheidung zeigt exemplarisch auf, dass die kaufvertraglichen Regelungen zum Besitzübergang als schuldrechtliche Abreden nur die jeweiligen Kaufvertragsparteien binden und aus der gefahrenabwehrrechtlichen Perspektive unerheblich sind. Nach dem ab 01.12.2020 geltenden WEG ist die Inanspruchnahme der Eigentümer dagegen bedenklich: Gemäß § 18 WEG neu liegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nämlich nicht mehr in der Hand der Wohnungseigentümer, sondern sie ist nunmehr dem Verband der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter zugewiesen.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

21 Apr., 2023

Weitere Themen

Allgemein
§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

Bei jeder Umwandlungsverordnung im Sinne von § 250 BauGB beginnt der „Wettlauf gegen die Zeit“: Eigentümer versuchen, ihre Teilungserklärungen noch vor Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnungen beim Grundbuchamt einzureichen. Lange war umstritten, ob der Schutz des § 878 BGB greift, wenn die Verordnung erst nach der Antragstellung wirksam wird. Nun liegt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 17.09.2025 – V ZB 22/24) vor.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

Die steuerliche Abschreibung (AfA) ist für Immobilieninvestoren einer der wichtigsten Hebel. Da nur das Gebäude, nicht aber der Grund und Boden abgeschrieben werden kann, ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises oft ein Streitpunkt mit dem Finanzamt. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.10.2025 (IX R 26/24) sorgt nun für Klarheit – insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg (v. 27.6.2025 – 1 U 1335/24) sorgt für Unruhe in der Erbrechtspraxis. Es geht um die zentrale Frage des Pflichtteilsergänzungsrechts: Wann beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen, wenn sich der Schenker einer vermieteten Immobilie anstelle eines Nießbrauchs eine Leibrente in Höhe der Mieterträge vorbehält?

Mehr

Allgemein
Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Die richtige Reihenfolge der Beurkundungen kann maßgeblich sein für die Notarkosten. Ein aktueller Fall des OLG Frankfurt am Main betraf die Frage, ob bei der Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht Grundstücksvermögen berücksichtigt werden muss, das zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung bereits aufgelassen – also durch einen zuvor beurkundeten Übertragungsvertrag disponiert – war.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder bei Rechtsgeschäften vertreten, sieht §§ 1629 Abs.2, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Ausschluss vor, sobald es um ein Geschäft mit Verwandten in gerader Linie geht.Über Jahrzehnte war es herrschende Meinung, dass dieser Ausschluss eines Elternteils, sich auch auf das andere Elternteil erstreckt. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Sichtweise 2021 aufgebrochen.

Mehr

AllgemeinImmobilienrechtSteuerrecht
Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bei einem Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb von 10 Jahren ist der Hinwies auf die Gefahr einer Gewinnbesteuerung gemäß § 23 EStG obligatorisch. Weniger eindeutig ist eine derartige Steuer allerdings, wenn ein Grundbesitz ohne die Zahlung eines Kaufpreises innerhalb der Familie übertragen wird.  Für diese Fallkonstellation hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (v. 11.03.2025, Az. IX R 17/24) an seine Grundsätze zur sog. Trennungstheorie erinnert.

Mehr

Immobilienrecht
Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Die Schlussrate nach der Makler- und Bauträgerverordnung, häufig auch als „Fertigstellungsrate“ bezeichnet, sorgt in der Praxis des Bauträgervertrags seit jeher für Diskussionen. Denn während der Gesetzgeber von der „vollständigen Fertigstellung“ spricht, bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine mängelfreie Herstellung gemeint ist oder ob es auf die Abnahmereife ankommt, d.h. ob unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Share Deal Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erworben werden, erfolgen häufig in zeitlicher Hinsicht durch ein „Signing“ und ein zeitlich danach stattfindendes „Closing“. Hier kam es in der Vergangenheit aufgrund der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht selten zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer. Zu dieser Rechtspraxis hat nun erstmals der BFH Stellung bezogen.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sorgen bei ihrer Ausübung regelmäßig für großen Frust und Schäden auf der Käuferseite, insbesondere wenn der Kaufpreis finanziert wird. Das OLG Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein Verkäufer von Immobilien, der bereits Kenntnis von der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts Dritten hatte, diese Information dem Notar und dem ursprünglichen Käufer offenbaren muss, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Mehr