klühs notar

Wettlauf gegen Umwandlungshindernisse nach dem Baulandmobilisierungsgesetz

Am 23.6.2021 ist das sogenannte „Baulandmobilisierungsgesetz“ in Kraft getreten. Ein Kernstück dieser noch von der alten Bundesregierung erlassenen Novelle war eine Ermächtigung des Landesgesetzgebers, für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten Verordnungen zu erlassen, die aus Gründen des Mieterschutzes vor Verdrängung eine Umwandlung von Wohngebäuden in Wohnungs- und Teileigentum einem Genehmigungsvorbehalt unterwirft (§ 250 BauGB).

Berlin und Hamburg sind die Vorreiter beim Umwandlungsverbot

Somit wird das Umwandlungshindernis erst durch entsprechende Rechtsverordnung des Landesgesetzgebers begründet. Hiervon hat Berlin als erstes Gebrauch gemacht, und zwar durch Verordnung vom 3.8.2021 (GVBl. 2021, 932), mit der das gesamte Stadtgebiet zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt wurde. Zwar wurde dieser Verordnung zwischenzeitlich durch das Kammergericht (Beschluss vom 16.11.2021, Az. 1 W 347/21) aus formalen Gründen für nichtig erklärt, da die Begründung für den Erlass der Verordnung bei Inkrafttreten nicht allgemein zugänglich war. Die zweite Berliner Umwandlungsverordnung trat jedoch bereits am 07.10.2021 in Kraft. Am 10.11.2021 ist schließlich auch eine entsprechende Verordnung für Hamburg in Kraft getreten (HmbGVBl. 2021, 727).

Problem der rechtzeitigen Eintragung der Teilung im Grundbuch

Auf derartige Einschränkungen ihrer Umwandlungsbefugnisse haben in Berlin und Hamburg verständlicherweise viele Immobilieneigentümer reagiert und noch im Vorfeld der Gesetzesnovelle versucht, die genehmigungsfreie Umwandlung durch rechtszeitige Eintragung im Grundbuch abzusichern. Hierfür mussten zahlreiche Abgeschlossenheitsbescheinigungen beschafft werden, was sich angesichts der Überlastung der Bauämter als sehr zeitaufwändig herausstellte. Hinzu kamen die überaus langen Eintragungszeiten für Teilungserklärungen bei den Grundbuchämtern. In Summe gab es einige Fälle, in denen die Eintragung der Teilung im Grundbuch nicht mehr vor Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung erfolgen konnte.

Kammergericht hilft mit großzügiger Auslegung des § 878 BGB

In diesen Fällen hat nun das Kammergericht in seiner vorzitierten Entscheidung mit einer analogen Anwendung des § 878 BGB den teilungswilligen Immobilieneigentümern geholfen. Dieser Vorschrift liegt der Rechtsgedanke zu Grunde, dass die Bearbeitungsdauer des Grundbuchamts einem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen darf, sodass danach eingetretene Verfügungsbeschränkungen einer Vertragspartei von ihr angegebene Erklärungen nicht unwirksam werden lassen. Übertragen auf die Konstellation der Umwandlungsverordnung bedeutet dies, dass Anträge, die vor Inkrafttreten der Verordnung beim Grundbuchamt eingegangen sind, auch nach dem Inkrafttreten ohne Genehmigung der zuständigen Behörde eingetragen werden müssen.

Fälle beantragter Abgeschlossenheitsbescheinigung fraglich

Problematisch sind dagegen die Fälle, in denen sich die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung über das Inkrafttreten der Verordnung verzögert hat. Stellt der Eigentümer zuvor den Teilungsantrag beim Grundbuchamt, ohne eine Abgeschlossenheitsbe-scheinigung zu haben, ist in der Literatur umstritten, ob § 878 BGB auf diesen Fall ebenfalls angewendet werden kann. Rechtsprechung existiert zu dieser Frage noch nicht.

Fazit

Auch in anderen Bundesländern sind entsprechende Umwandlungsverordnung in der Diskussion, sodass auch hier, je nach politischer „Großwetterlage“, die kurzfristige Einführung eines Zustimmungsvorbehalts für Umwandlungen droht. Grundstückseigentümer in angespannten Wohnungsmärkten, die eine Teilung erwägen, ist daher zu empfehlen rechtzeitig eine Vorratsteilung zu beurkunden und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung einzuholen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Eintragung auch noch kurz vor Inkrafttreten der Verordnung beantragt werden.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

1 Mai, 2022

Weitere Themen

Allgemein
§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

Bei jeder Umwandlungsverordnung im Sinne von § 250 BauGB beginnt der „Wettlauf gegen die Zeit“: Eigentümer versuchen, ihre Teilungserklärungen noch vor Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnungen beim Grundbuchamt einzureichen. Lange war umstritten, ob der Schutz des § 878 BGB greift, wenn die Verordnung erst nach der Antragstellung wirksam wird. Nun liegt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 17.09.2025 – V ZB 22/24) vor.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

Die steuerliche Abschreibung (AfA) ist für Immobilieninvestoren einer der wichtigsten Hebel. Da nur das Gebäude, nicht aber der Grund und Boden abgeschrieben werden kann, ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises oft ein Streitpunkt mit dem Finanzamt. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.10.2025 (IX R 26/24) sorgt nun für Klarheit – insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg (v. 27.6.2025 – 1 U 1335/24) sorgt für Unruhe in der Erbrechtspraxis. Es geht um die zentrale Frage des Pflichtteilsergänzungsrechts: Wann beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen, wenn sich der Schenker einer vermieteten Immobilie anstelle eines Nießbrauchs eine Leibrente in Höhe der Mieterträge vorbehält?

Mehr

Allgemein
Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Die richtige Reihenfolge der Beurkundungen kann maßgeblich sein für die Notarkosten. Ein aktueller Fall des OLG Frankfurt am Main betraf die Frage, ob bei der Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht Grundstücksvermögen berücksichtigt werden muss, das zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung bereits aufgelassen – also durch einen zuvor beurkundeten Übertragungsvertrag disponiert – war.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder bei Rechtsgeschäften vertreten, sieht §§ 1629 Abs.2, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Ausschluss vor, sobald es um ein Geschäft mit Verwandten in gerader Linie geht.Über Jahrzehnte war es herrschende Meinung, dass dieser Ausschluss eines Elternteils, sich auch auf das andere Elternteil erstreckt. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Sichtweise 2021 aufgebrochen.

Mehr

AllgemeinImmobilienrechtSteuerrecht
Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bei einem Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb von 10 Jahren ist der Hinwies auf die Gefahr einer Gewinnbesteuerung gemäß § 23 EStG obligatorisch. Weniger eindeutig ist eine derartige Steuer allerdings, wenn ein Grundbesitz ohne die Zahlung eines Kaufpreises innerhalb der Familie übertragen wird.  Für diese Fallkonstellation hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (v. 11.03.2025, Az. IX R 17/24) an seine Grundsätze zur sog. Trennungstheorie erinnert.

Mehr

Immobilienrecht
Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Die Schlussrate nach der Makler- und Bauträgerverordnung, häufig auch als „Fertigstellungsrate“ bezeichnet, sorgt in der Praxis des Bauträgervertrags seit jeher für Diskussionen. Denn während der Gesetzgeber von der „vollständigen Fertigstellung“ spricht, bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine mängelfreie Herstellung gemeint ist oder ob es auf die Abnahmereife ankommt, d.h. ob unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Share Deal Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erworben werden, erfolgen häufig in zeitlicher Hinsicht durch ein „Signing“ und ein zeitlich danach stattfindendes „Closing“. Hier kam es in der Vergangenheit aufgrund der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht selten zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer. Zu dieser Rechtspraxis hat nun erstmals der BFH Stellung bezogen.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sorgen bei ihrer Ausübung regelmäßig für großen Frust und Schäden auf der Käuferseite, insbesondere wenn der Kaufpreis finanziert wird. Das OLG Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein Verkäufer von Immobilien, der bereits Kenntnis von der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts Dritten hatte, diese Information dem Notar und dem ursprünglichen Käufer offenbaren muss, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Mehr