klühs notar

Registeranmeldungen durch zukünftige Geschäftsführer

In der notariellen Praxis kommt es sehr häufig zu dem Fall, dass Beteiligte aus Zeitgründen bereits eine Handelsregisteranmeldung unterschreiben möchten, ohne dass die für Einreichung erforderlichen Unterlagen (ein Gesellschafterbeschluss, eine Einzahlung, eine Prüfung usw.) derzeit vorliegen. Um sich ein nochmaliges Aufsuchen des Notars zu ersparen, soll die Registeranmeldung sofort unterzeichnet werden, verbunden mit der Bitte an den Notar, diese bis zur Nachreichung der Unterlagen „liegen zu lassen”. In diesen Fällen ist jeweils sorgfältig zu prüfen ist, ob nach Vervollständigung der Anmeldung keine registerrechtlichen Hindernisse gegen den Vollzug bestehen.

Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels vor Wirksamkeit des Bestellungsbeschlusses

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 30.3.2023 – 7 W 31/23) zu dieser Thematik ging es um die Anmeldung eines GmbH-Geschäftsführerwechsels zur Eintragung ins Handelsregister. Der künftige Geschäftsführer hatte, bevor seine Bestellung gemäß dem dazu gefassten Gesellschafterbeschluss wirksam war, die Anmeldung des Geschäftsführerwechsels zum Handelsregister vor dem Notar gezeichnet. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einreichung der Registeranmeldung durch den Notar war die Bestellung bereits wirksam geworden.

Erklärung ohne Vertretungsmacht wirkt nicht für den Vertretenen

Das Registergericht lehnte die Eintragung gleichwohl ab. Das OLG weist die dagegen erhobene Beschwerde in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung zurück. Maßgeblich sei das allgemeine Recht der Stellvertretung (§ 164 Abs. 1 BGB). Die Vertretungsmacht müsse bei Abgabe der Erklärung gegeben sein. Eine Erklärung, die ohne Vertretungsmacht abgegeben werde, wirke nicht für den Vertretenen, auch wenn die Vertretungsmacht danach eintrete und zur Zeit des Wirksamwerdens, beim Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB), vorliege.

Fazit

Vorliegend hätte der Notar die Anmeldung besser zunächst unbeglaubigt „liegen gelassen” und die Beglaubigung erst nach dem Wirksamwerden des Bestellungsbeschlusses vorgenommen. Durch die notarielle Beglaubigung wird nur bezeugt, dass die Unterschrift – wie erforderlich (§ 41 BeurkG) – vor dem Notar vollzogen worden, nicht aber, an welchem Tag dies geschehen ist. Eine zeitliche Grenze besteht nur insoweit, als der Notar sich zum Zeitpunkt der Beglaubigung noch positiv an den Vorgang der Vollziehung oder Anerkennung erinnern können muss.

Schwieriger wird nach dieser Rechtsprechung auch die Remote-Gründung vom GmbH’s mit Beteiligten im Ausland. Hier war es teilweise erfolgreich, wenn die Beteiligten sowohl Gründungsvollmacht als auch Registeranmeldung in einem Notar- bzw. Konsulatstermin im Vorfeld der Gründung unterzeichneten, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Geschäftsführer (mangels Gründung) sein Amt noch nicht innehaben kann. Hier dürfte nunmehr häufiger ein separater Beglaubigungstermin für die Registeranmeldung nebst Versicherung erforderlich sein.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

1 Sep, 2023

Weitere Themen

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 1

Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 1

Aus § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO ergibt sich, dass falls das Grundbuchamt die Erbfolge durch vorgelegte notarielle letzwillige Verfügung nicht für nachgewiesen erachtet, es die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen kann. Das Kammergericht hat nun für die Fallgruppe der im Testament nicht namentlich benannten Kinder entschieden, dass auch eine eidesstattliche Erklärung der Erben nicht immer ausreichend ist.

Mehr

Immobilienrecht
Schadensersatzpflicht wegen Nichtgenehmigung eines Grundstückskaufvertrags durch die Erben

Schadensersatzpflicht wegen Nichtgenehmigung eines Grundstückskaufvertrags durch die Erben

Wird der Verkäufer in einer Beurkundungsverhandlung über einen Grundstückskaufvertrag vollmachtlos vertreten, hängt die Wirksamkeit des Vertrags von seiner nachträglichen Genehmigung ab. Im Fall des Ablebens des Verkäufers vor Genehmigungserklärung kommt es auf das Verhalten des oder der Erben an. Verweigern diese die nachträgliche Genehmigung, stellt sich für den Käufer die Frage nach einer Schadenersatzpflicht wegen eines grundlosen Abbruchs von Vertragsverhandlungen (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB).

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Notare
Auswirkungen nachträglicher Ergänzungen unterschriftsbeglaubigter Dokumente

Auswirkungen nachträglicher Ergänzungen unterschriftsbeglaubigter Dokumente

Nachträgliche Änderungen an unterschriftsbeglaubigten Vollzugsdokumenten werfen die Frage auf, ob das Grundbuchamt berechtigt ist, eine erneute Unterschriftsbeglaubigung des Unterzeichners zu verlangen. Dies hängt nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe davon ab, ob nach einer freien Beweiswürdigung des Grundbuchamtes festgestellt werden kann, dass die Ergänzung von der Person vorgenommen worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte, oder jedenfalls von deren Willen gedeckt ist.

Mehr

Notare intern
Gesetzgeber bringt digitale Präsenzbeurkundung auf den Weg

Gesetzgeber bringt digitale Präsenzbeurkundung auf den Weg

Mit dem „Gesetz zur digitalen Präsenzbeurkundung“, welches am 28.06.2024 in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, geht der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Notarwesens. Zukünftig wird für Notarinnen und Notare die Möglichkeit bestehen, auch bei Präsenzterminen ein elektronisches Dokument zu erstellen, zu beurkunden und digital zu signieren, was bislang nur bei Online Beurkundung möglich war.

Mehr

Unternehmensrecht
Keine Nachreichung einer Schlussbilanz bei Verschmelzung einer GmbH

Keine Nachreichung einer Schlussbilanz bei Verschmelzung einer GmbH

§ 17 Absatz 2 S. 4 UmwG regelt eine 8-Monats-Frist, wonach das Registergericht eine Verschmelzung nur eintragen darf, wenn die der Anmeldung zum Register des übertragenden Rechtsträgers beizufügende Schlussbilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt ist. Wird die Schlussbilanz nach dem 8-Monats-Zeitraum nachgereicht, ist das nach Auffassung des OLG Düsseldorf jedenfalls dann nicht hinreichend, wenn die betreffende Bilanz erst nach Ablauf des Zeitraums erstellt und unterschrieben worden ist.

Mehr

Immobilienrecht
Berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht

Berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht

Ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in das Grundbuch kann sich aus unterschiedlichen Umständen ergeben, sodass jeder Einzelfall sehr sorgfältig zu prüfen ist. Nicht ausreichend sind jedenfalls wirtschaftliche Interessen an einem Grundstück, wenn noch kein Kontakt zu dem Eigentümer besteht und die Grundbucheinsicht nur der Ausforschung der Eigentumsverhältnisse dient.

Mehr

Nachfolgeplanung und Vorsorge
Brücker und Klühs Notare
Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption bei intakten Beziehung zu den leiblichen Eltern

Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption bei intakten Beziehung zu den leiblichen Eltern

Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Volljährigenadoption ist, dass die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist (§ 1767 Abs. 1 BGB). Das Familiengericht kann am Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen den Annehmenden und dem volljährigen Anzunehmenden zweifeln, wenn der Anzunehmende eine intakte Beziehung zu seinen eigenen leiblichen Eltern bzw. zu seiner eigenen Familie unterhält.

Mehr

Nachfolgeplanung und Vorsorge
Wirksames Testament bei Errichtung auf einem Notizzettel einer Brauerei

Wirksames Testament bei Errichtung auf einem Notizzettel einer Brauerei

Bei untypischen Testamentsformen sind grundsätzlich an den Nachweis des Testierwillens strengere Anforderungen zu stellen. Das OLG Oldenburg hat ein Testament, das auf einem Notizzettel einer Brauerei, auf dem in der Regel gastronomische Bestellungen notiert werden, errichtet worden war, gleichwohl für wirksam erachtet.

Mehr

Steuerrecht
BFH schränkt Ausnahme von Spekulationsteuer wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ein

BFH schränkt Ausnahme von Spekulationsteuer wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ein

Ausgenommen von einer Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Der BFH schränkt nun mit zwei praxisrelevanten Urteilen den Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des  § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ein.

Mehr