klühs notar

Raten- bzw. Rentenkaufvertrag als Antwort auf Negativzinsen?

Problem der Verwahrentgelte für Immobilienverkäufer

Bekanntlich sind die meisten Banken und Sparkassen auch bei Privatpersonen dazu übergegangen, auf Guthabenbeträge, welche bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sog. „Verwahrentgelte“, im Volksmund auch „Negativzinsen“ genannt, von bis zu 1 % p.a. zu erheben. Da auch in näherer Zukunft nicht mit einer Besserung der Bankkonditionen gerechnet werden kann, hat dieser Umstand zum Teil zu einer starken Verunsicherung von Grundstücksverkäufern gesorgt. Oftmals veräußern betagte Immobilieneigentümer ihren Grundbesitz vorranging mit der Absicht, von dem erzielten Kaufpreis ihren Lebensabend zu finanzieren. Diese Zielstellung sehen sie durch die zunehmende Erhebung von Bankgebühren auf Guthaben bedroht.

Raten- oder Rentenkauf als Lösung

Vermehrt wird daher potentiellen Käufern und in der Konsequenz auch dem beurkundenden Notar der Wunsch entgegengebracht, der Kaufpreis solle nicht in einer Summe, sondern in monatlichen Raten bzw. als sog. Zeitrente über einen Zeitraum von 10 Jahren oder länger, erbracht werden. Derartige Gestaltungen waren bislang eher auf Wunsch von Käufern beurkundet worden, die aus verschiedenen Gründen keine Möglichkeit hatten, den Kaufpreis in einer Summe finanziert zu bekommen.

Vertragliche Absicherung des Kaufpreisanspruchs

Für den Notar stellt sich bei einer Raten- bzw. Zeitrentenkaufvertrag primär die Frage nach der Absicherung des Verkäufers, der in derartigen Konstellationen regelmäßig das Eigentum am Kaufgegenstand mit Zahlung der ersten Rate/Rente verliert und somit eine grundbuchliche Absicherung seiner verbleibenden Ansprüche benötigt. Zu denken ist hier insbesondere an die Instrumente der Restkaufpreishypothek, Grundschuld, Reallast und Rückauflassungsvormerkung, die dafür sorgen, dass auch im Fall des späteren Zahlungsausfalls des Käufers, der Verkäufer seine Rechte adäquat durchsetzen kann. Probleme können hier allenfalls dadurch auftreten, dass der Käufer zur Finanzierung der Raten/Renten eine Finanzierungsgrundschuld in das Grundbuch eintragen muss und dem finanzierenden Institut aufgrund der Verkäuferabsicherung nicht die erste Rangstelle verschafft werden kann.

Steuerliche Seite ist oftmals problematisch

Aus meiner Erfahrung etwas stiefmütterlich behandelt werden dagegen die steuerlichen Implikationen derartiger Transaktionen. Oftmals kommen die Veräußerer (bevor sie steuerlich beraten wurden) mit der Vorstellung zum Notar, die in der Raten- bzw. Rentenvereinbarung enthaltene Kaufpreisstundung solle für den Käufer zinsfrei sein. Diese Annahme widerspricht aber der stetigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sowohl Raten, als auch Veräußerungszeitrenten beim Veräußerer in einen nicht steuerbaren Tilgungsanteil und in einen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Zinsanteil aufteilt (zuletzt zusammenfassend BFH, Urt. v. 14.07.2020, Az. VIII R 3/17). Die in den jährlichen Zahlungen enthaltenen Zinsanteile werden in der Weise ermittelt, dass von der jährlichen Gesamtleistung die jährliche Barwertminderung (Tilgungsanteil) abgezogen wird, bei deren Ermittlung von einem Zinsfuß von 5,5 % p.a. ausgegangen wird (§ 13 Abs. 1 BewG). Insbesondere bei zeitlich lang gestreckten Raten- bzw. Rentenplänen wird aufgrund dieses sehr hohen Zinsfußes ein sehr großer Teil des Barwertes auf den vom Veräußerer zu versteuernden Zinsanteil entfallen. Vorstehende Problematik führt beim Erwerber spiegelbildlich dazu, dass dieser den Zinsanteil der zu zahlenden Raten/Renten als Werbungskosten geltend machen und den anteilig auf das Gebäude entfallenden Tilgungsanteil abschreiben kann.

Auch Schenkungsteuer zu beachten

Bei einem Zinsverzicht oder der Vereinbarung eines lediglich symbolischen Zinses besteht zudem das Risiko einer schenkungsteuerlichen Erfassung, da die Rechtsprechung in der zinslosen Gewährung eines Darlehens bzw. in der Einräumung eines (zu) niedrig verzinslichen Darlehens eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 ErbStG sieht. Auch hier geht das FG Köln in einer aktuellen Entscheidung v. 29.9.2020  (Az. 7 K 2593/19) für die Ermittlung des Jahreswertes der Kapitalnutzung von einem Anteil von 5,5 % des Geldbetrags aus.

Fazit

Es bleibt daher festzuhalten, dass bei einer Veräußerung gegen Ratenzahlung oder Zeitrente neben der vertraglichen Vorsorge durch den Notar zwingend auch steuerliche Erwägungen berücksichtigt werden müssen. Es deshalb ratsam, dass bereits frühzeitig auch ein Steuerberater in die Planung miteinbezogen wird.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

24 Sep., 2021

Weitere Themen

Nachfolgeplanung und Vorsorge
Das „Württemberger Modell“ auf dem Prüfstand

Das „Württemberger Modell“ auf dem Prüfstand

In der Nachfolgeplanung stehen Ehegatten oft vor einem Dilemma: Wie sichert man den überlebenden Partner bestmöglich ab, ohne das Familienvermögen – insbesondere Immobilien – durch mehrfache Erbschaftsteuerzahlungen zu belasten? Eine in der notariellen Praxis bewährte, aber rechtlich anspruchsvolle Lösung ist das sogenannte „Württemberger Modell“ (oder Württemberger Testament).

Mehr

Allgemein
§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

Bei jeder Umwandlungsverordnung im Sinne von § 250 BauGB beginnt der „Wettlauf gegen die Zeit“: Eigentümer versuchen, ihre Teilungserklärungen noch vor Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnungen beim Grundbuchamt einzureichen. Lange war umstritten, ob der Schutz des § 878 BGB greift, wenn die Verordnung erst nach der Antragstellung wirksam wird. Nun liegt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 17.09.2025 – V ZB 22/24) vor.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

Die steuerliche Abschreibung (AfA) ist für Immobilieninvestoren einer der wichtigsten Hebel. Da nur das Gebäude, nicht aber der Grund und Boden abgeschrieben werden kann, ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises oft ein Streitpunkt mit dem Finanzamt. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.10.2025 (IX R 26/24) sorgt nun für Klarheit – insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg (v. 27.6.2025 – 1 U 1335/24) sorgt für Unruhe in der Erbrechtspraxis. Es geht um die zentrale Frage des Pflichtteilsergänzungsrechts: Wann beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen, wenn sich der Schenker einer vermieteten Immobilie anstelle eines Nießbrauchs eine Leibrente in Höhe der Mieterträge vorbehält?

Mehr

Allgemein
Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Die richtige Reihenfolge der Beurkundungen kann maßgeblich sein für die Notarkosten. Ein aktueller Fall des OLG Frankfurt am Main betraf die Frage, ob bei der Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht Grundstücksvermögen berücksichtigt werden muss, das zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung bereits aufgelassen – also durch einen zuvor beurkundeten Übertragungsvertrag disponiert – war.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder bei Rechtsgeschäften vertreten, sieht §§ 1629 Abs.2, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Ausschluss vor, sobald es um ein Geschäft mit Verwandten in gerader Linie geht.Über Jahrzehnte war es herrschende Meinung, dass dieser Ausschluss eines Elternteils, sich auch auf das andere Elternteil erstreckt. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Sichtweise 2021 aufgebrochen.

Mehr

AllgemeinImmobilienrechtSteuerrecht
Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bei einem Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb von 10 Jahren ist der Hinwies auf die Gefahr einer Gewinnbesteuerung gemäß § 23 EStG obligatorisch. Weniger eindeutig ist eine derartige Steuer allerdings, wenn ein Grundbesitz ohne die Zahlung eines Kaufpreises innerhalb der Familie übertragen wird.  Für diese Fallkonstellation hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (v. 11.03.2025, Az. IX R 17/24) an seine Grundsätze zur sog. Trennungstheorie erinnert.

Mehr

Immobilienrecht
Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Die Schlussrate nach der Makler- und Bauträgerverordnung, häufig auch als „Fertigstellungsrate“ bezeichnet, sorgt in der Praxis des Bauträgervertrags seit jeher für Diskussionen. Denn während der Gesetzgeber von der „vollständigen Fertigstellung“ spricht, bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine mängelfreie Herstellung gemeint ist oder ob es auf die Abnahmereife ankommt, d.h. ob unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Share Deal Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erworben werden, erfolgen häufig in zeitlicher Hinsicht durch ein „Signing“ und ein zeitlich danach stattfindendes „Closing“. Hier kam es in der Vergangenheit aufgrund der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht selten zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer. Zu dieser Rechtspraxis hat nun erstmals der BFH Stellung bezogen.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sorgen bei ihrer Ausübung regelmäßig für großen Frust und Schäden auf der Käuferseite, insbesondere wenn der Kaufpreis finanziert wird. Das OLG Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein Verkäufer von Immobilien, der bereits Kenntnis von der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts Dritten hatte, diese Information dem Notar und dem ursprünglichen Käufer offenbaren muss, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Mehr