klühs notar

Löschung personenbezogener Daten aus dem Handelsregister

Erst kürzlich hatten wir in diesem Blog angesichts der Novelle der Handelsregister-Verordnung (HRV) zum 23.12.2022 über die Problematik des Datenschutzes im Handelsregister berichtet.Dabei hatten wir festgestellt, dass durch die Gesetzesänderung das Problem des potentiellen Datenmissbrauchs noch nicht vollumfänglich gelöst worden ist. Schließlich verbleibt es auf Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage bei dem Zustand, dass etwa Gründungsdokumente und Handelsregisteranmeldungen zu veröffentlichen sind, die persönliche Daten von Gesellschaftern und Vertretungsorganen (Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände) enthalten. Auch durch notarielle Sorgfalt kann somit nicht verhindert werden, dass Geburtsdaten und Wohnorte dieser Personen frei im Register einsehbar sind.

Antrag auf Löschung aufgrund persönlicher Gefährdung

Über die Frage, inwieweit diese Daten nachträglich aus dem Register entfernt werden können, hat nun soweit ersichtlich erstmals ein Obergericht entschieden. Mit der Begründung, die Angaben zu seinem Geburtsdatum und zu seinem Wohnort seien „unter anderem im Melderegister aufgrund von Gefahren für Leib und Leben gesperrt“ begehrte ein Geschäftsführer einer GmbH die Entfernung dieser Daten aus dem Handelsregister. Der Antragsteller machte geltend, seine berufliche Tätigkeit bestehe im Umgang mit Sprengstoff, sodass bei ihm die Gefahr bestehe, Opfer einer Entführung oder eines Raubes zu werden, „um die von ihm gehandhabten Sprengstoffe zu erlangen.“

OLG Celle lehnt Löschung ab

Das OLG Celle (Beschluss v. 24.2.2023, Az. 9 W 16/23) hat die Beschwerde gegen die Antragszurückweisung durch das Registergericht verworfen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO stehe dem Antragsteller wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht zu, da dieses gemäß § 10a Abs. 3 HGB in Bezug auf die im Handelsregister, in Registerbekanntmachungen oder in zum Handelsregister einzureichenden Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten keine Anwendung finde. Auch aus Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO folgerte das OLG keinen Löschungsanspruch zugunsten des Antragstellers, weil hier ebenfalls gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO eine Ausnahme für die Datenverarbeitung im Handelsregister vorliege. Schließlich habe der Antragsteller auch kein eigenes Interesse an der Geheimhaltung seine Daten vorgetragen, dass das öffentliche Interesse an der Führung des Handelsregisters überwiege. in welcher Weise eine Gefährdung des Antragstellers durch die Einsehbarkeit von Geburtsdatum und Wohnort im Handelsregister verursacht oder erhöht werden solle, werde nicht konkretisiert. Soweit es die Nennung des Wohnorts betrifft, sei zu berücksichtigen, dass eine genaue Adressangabe nicht erfolge und ein Ansatzpunkt zum Auffinden des Antragstellers auch bereits mit der Nennung der Geschäftsanschrift der betroffenen Gesellschaft gegeben sei, deren Löschung der Antragsteller indes nicht begehre.

Fazit

Der Antragsteller verfolgt die Rechtssache nun beim BGH (anhängig unter Az. II ZB 7/23) weiter. Bereits am 11.01.2023 hatte es das OLG Brandenburg (Az. 5 Wx 14/22) zum Schutze der Registerwahrheit abgelehnt, das Registergericht zur Schwärzung der Unterschriften unter den zum Register eingereichten Unterlagen anzuweisen.  Die Entscheidungen machen deutlich, dass das Problem der Datensicherheit im Handelsregisterverfahren durch die Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie in das Bewusstsein der Betroffenen gerückt wurde. Seit 1. August 2022 können im Online-Portal der Handels- Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sämtliche Inhalte ohne vorherige Registrierung und kostenfrei abgerufen werden. Auch wenn die Registerdaten bereits zuvor öffentlich zugänglich waren, ist erst durch die schrankenlose Möglichkeit des Abrufs von Dokumenten die Missbrauchsproblematik auf die Agenda gehoben worden.  

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

11 Aug., 2023

Weitere Themen

Allgemein
Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Die richtige Reihenfolge der Beurkundungen kann maßgeblich sein für die Notarkosten. Ein aktueller Fall des OLG Frankfurt am Main betraf die Frage, ob bei der Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht Grundstücksvermögen berücksichtigt werden muss, das zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung bereits aufgelassen – also durch einen zuvor beurkundeten Übertragungsvertrag disponiert – war.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder bei Rechtsgeschäften vertreten, sieht §§ 1629 Abs.2, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Ausschluss vor, sobald es um ein Geschäft mit Verwandten in gerader Linie geht.Über Jahrzehnte war es herrschende Meinung, dass dieser Ausschluss eines Elternteils, sich auch auf das andere Elternteil erstreckt. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Sichtweise 2021 aufgebrochen.

Mehr

AllgemeinImmobilienrechtSteuerrecht
Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bei einem Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb von 10 Jahren ist der Hinwies auf die Gefahr einer Gewinnbesteuerung gemäß § 23 EStG obligatorisch. Weniger eindeutig ist eine derartige Steuer allerdings, wenn ein Grundbesitz ohne die Zahlung eines Kaufpreises innerhalb der Familie übertragen wird.  Für diese Fallkonstellation hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (v. 11.03.2025, Az. IX R 17/24) an seine Grundsätze zur sog. Trennungstheorie erinnert.

Mehr

Immobilienrecht
Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Die Schlussrate nach der Makler- und Bauträgerverordnung, häufig auch als „Fertigstellungsrate“ bezeichnet, sorgt in der Praxis des Bauträgervertrags seit jeher für Diskussionen. Denn während der Gesetzgeber von der „vollständigen Fertigstellung“ spricht, bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine mängelfreie Herstellung gemeint ist oder ob es auf die Abnahmereife ankommt, d.h. ob unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Share Deal Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erworben werden, erfolgen häufig in zeitlicher Hinsicht durch ein „Signing“ und ein zeitlich danach stattfindendes „Closing“. Hier kam es in der Vergangenheit aufgrund der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht selten zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer. Zu dieser Rechtspraxis hat nun erstmals der BFH Stellung bezogen.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sorgen bei ihrer Ausübung regelmäßig für großen Frust und Schäden auf der Käuferseite, insbesondere wenn der Kaufpreis finanziert wird. Das OLG Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein Verkäufer von Immobilien, der bereits Kenntnis von der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts Dritten hatte, diese Information dem Notar und dem ursprünglichen Käufer offenbaren muss, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Beschaffung der Lastenfreistellungsunterlagen als Erfolgspflicht des Verkäufers

Pflicht zur Beschaffung der Lastenfreistellungsunterlagen als Erfolgspflicht des Verkäufers

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH handelt es sich bei der im Grundstückskaufvertrag übernommenen Verpflichtung des Grundstücksverkäufers, für die Sicherheit der Löschung der nicht übernommenen Lasten zu sorgen, um eine Erfolgspflicht. Das bloße Bemühen um die Pflichterfüllung genüge zur Pflichterfüllung nicht. Als eine angemessene Frist zur Pflichterfüllung definiert der BGH einen Zeitraum zwischen vier Wochen und zwei Monaten.

Mehr

Unternehmensrecht
Registergerichtliche Kontrolle bei wirtschaftlicher Neugründung

Registergerichtliche Kontrolle bei wirtschaftlicher Neugründung

Werden im Zuge der Übertragung sämtlicher Anteile an einer GmbH auch Änderungen des Gesellschaftsvertrags wie z.B. Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand vorgenommen, wie dies etwa bei der Verwendung eines „GmbH-Mantels“ oder einer Vorratsgesellschaft der Fall ist, dann liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine sog. wirtschaftliche Neugründung vor. Auf diese sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften entsprechend anzuwenden, d.h. der Geschäftsführer hat den Umstand gegenüber dem Registergericht offenzulegen und die in §§ 8 Abs. 2, 7 Abs. 2und 3 GmbHG vorgesehene Versicherung abzugeben.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Eingangsbereich
Mehrkosten für Beurkundungen in ungünstiger Reihenfolge

Mehrkosten für Beurkundungen in ungünstiger Reihenfolge

Notare sind über § 17 BeurkG gesetzlich zunächst dazu verpflichtet, die für die Beteiligten sicherste Vertragsgestaltung zu wählen. Stehen bei gleicher Sicherheit mehrere Gestaltungsvarianten offen, müssen sie den Weg beschreiten, der bei ihnen und anderen Stellen die geringsten Kosten auslöst. Wenn Mehrkosten nur deshalb entstehen, weil der Notar mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Beurkundungen in einer für die Beteiligten ungünstigen Reihenfolge vornimmt, ohne dass es sachlich gerechtfertigt wäre, sind die Kosten soweit nicht zu erheben, als sie den Betrag übersteigen, der bei korrekter Verfahrensweise zu bezahlen wäre.

Mehr