klühs notar

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Gemäß § 7 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wird für den Fall, dass Miteigentümer ein ihnen gehörendes Grundstück flächenweise teilen, Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, zu dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Diese Bestimmung beruht – wie die §§ 5 und 6 GrEStG – auf dem Rechtsgedanken, dass die Steuer nicht erhoben werden soll, soweit sich nur die Rechtsnatur, nicht aber der Umfang der Berechtigung an einem Grundstück ändert. Eine flächenweise Teilung i.S.d. § 7 Absatz 1 GrEStG kann auch dann gegeben sein, wenn das Miteigentum an einem Grundstück in der Weise beschränkt wird, dass jedem Miteigentümer Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz eingeräumt wird. Insofern wendet der BFH die Befreiungsvorschrift analog an.

Entsprechende Anwendung auf den umgekehrten Fall der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Inwieweit die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG auch bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der anschließenden Begründung von Miteigentum entsprechend anwendbar ist, war nun erstmals Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 31.7.2024 – II R 30/21). Der Kläger und eine Bank bildeten zwei Wohnungseigentümergemeinschaften für ein Gebäude mit einer Bankfiliale und mehreren Wohnungen. Durch einen notariellen Vertrag wurden diese Gemeinschaften aufgehoben, und es entstand Miteigentum an den Grundstücken. Zudem wurden Miteigentumsanteile getauscht und neue Wohnungseigentümergemeinschaften gebildet. Das Finanzamt betrachtete diese Vorgänge als grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbe und setzte entsprechende Steuern fest.

Entscheidung des BFH

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts, dass die Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaften und die Begründung von Miteigentum als steuerbarer Tausch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 GrEStG zu behandeln ist. Anders als im Falle der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum durch mehrere Miteigentümer komme für den umgekehrten Vorgang der Aufhebung von Wohnungs- und Teileigentum und Bildung von Miteigentum eine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1 GrEStG nicht in Betracht. Grund hierfür sei, dass es zu einer abweichenden Zuordnung der Flächen komme, die bislang im Sondereigentum standen und nun den Miteigentümern gemeinsam gehörten.

Fazit

Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Bei der Aufhebung von Wohnungseigentümergemeinschaften und der anschließenden Begründung von Miteigentum ist nunmehr sicher mit einer Grunderwerbsteuerpflicht zu rechnen. Immobilienbesitzer und Berater sollten diese Entscheidung bei der Planung von Umstrukturierungen berücksichtigen und mögliche steuerliche Belastungen einkalkulieren. Betroffene sollten sich daher frühzeitig steuerlich beraten lassen, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

16 Feb., 2025

Weitere Themen

Nachfolgeplanung und Vorsorge
Das „Württemberger Modell“ auf dem Prüfstand

Das „Württemberger Modell“ auf dem Prüfstand

In der Nachfolgeplanung stehen Ehegatten oft vor einem Dilemma: Wie sichert man den überlebenden Partner bestmöglich ab, ohne das Familienvermögen – insbesondere Immobilien – durch mehrfache Erbschaftsteuerzahlungen zu belasten? Eine in der notariellen Praxis bewährte, aber rechtlich anspruchsvolle Lösung ist das sogenannte „Württemberger Modell“ (oder Württemberger Testament).

Mehr

Allgemein
§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

Bei jeder Umwandlungsverordnung im Sinne von § 250 BauGB beginnt der „Wettlauf gegen die Zeit“: Eigentümer versuchen, ihre Teilungserklärungen noch vor Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnungen beim Grundbuchamt einzureichen. Lange war umstritten, ob der Schutz des § 878 BGB greift, wenn die Verordnung erst nach der Antragstellung wirksam wird. Nun liegt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 17.09.2025 – V ZB 22/24) vor.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

Die steuerliche Abschreibung (AfA) ist für Immobilieninvestoren einer der wichtigsten Hebel. Da nur das Gebäude, nicht aber der Grund und Boden abgeschrieben werden kann, ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises oft ein Streitpunkt mit dem Finanzamt. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.10.2025 (IX R 26/24) sorgt nun für Klarheit – insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg (v. 27.6.2025 – 1 U 1335/24) sorgt für Unruhe in der Erbrechtspraxis. Es geht um die zentrale Frage des Pflichtteilsergänzungsrechts: Wann beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen, wenn sich der Schenker einer vermieteten Immobilie anstelle eines Nießbrauchs eine Leibrente in Höhe der Mieterträge vorbehält?

Mehr

Allgemein
Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Die richtige Reihenfolge der Beurkundungen kann maßgeblich sein für die Notarkosten. Ein aktueller Fall des OLG Frankfurt am Main betraf die Frage, ob bei der Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht Grundstücksvermögen berücksichtigt werden muss, das zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung bereits aufgelassen – also durch einen zuvor beurkundeten Übertragungsvertrag disponiert – war.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder bei Rechtsgeschäften vertreten, sieht §§ 1629 Abs.2, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Ausschluss vor, sobald es um ein Geschäft mit Verwandten in gerader Linie geht.Über Jahrzehnte war es herrschende Meinung, dass dieser Ausschluss eines Elternteils, sich auch auf das andere Elternteil erstreckt. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Sichtweise 2021 aufgebrochen.

Mehr

AllgemeinImmobilienrechtSteuerrecht
Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bei einem Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb von 10 Jahren ist der Hinwies auf die Gefahr einer Gewinnbesteuerung gemäß § 23 EStG obligatorisch. Weniger eindeutig ist eine derartige Steuer allerdings, wenn ein Grundbesitz ohne die Zahlung eines Kaufpreises innerhalb der Familie übertragen wird.  Für diese Fallkonstellation hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (v. 11.03.2025, Az. IX R 17/24) an seine Grundsätze zur sog. Trennungstheorie erinnert.

Mehr

Immobilienrecht
Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Die Schlussrate nach der Makler- und Bauträgerverordnung, häufig auch als „Fertigstellungsrate“ bezeichnet, sorgt in der Praxis des Bauträgervertrags seit jeher für Diskussionen. Denn während der Gesetzgeber von der „vollständigen Fertigstellung“ spricht, bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine mängelfreie Herstellung gemeint ist oder ob es auf die Abnahmereife ankommt, d.h. ob unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Share Deal Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erworben werden, erfolgen häufig in zeitlicher Hinsicht durch ein „Signing“ und ein zeitlich danach stattfindendes „Closing“. Hier kam es in der Vergangenheit aufgrund der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht selten zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer. Zu dieser Rechtspraxis hat nun erstmals der BFH Stellung bezogen.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sorgen bei ihrer Ausübung regelmäßig für großen Frust und Schäden auf der Käuferseite, insbesondere wenn der Kaufpreis finanziert wird. Das OLG Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein Verkäufer von Immobilien, der bereits Kenntnis von der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts Dritten hatte, diese Information dem Notar und dem ursprünglichen Käufer offenbaren muss, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Mehr