klühs notar

Deklaratorische Maklerklausel führt nicht zur Notarkostenhaftung des Maklers

Deklaratorische Maklerklauseln sind für den Notar Alltag. Durch sie wird lediglich – und somit deklaratorisch – festgehalten, dass der Erwerbsvertrag durch Vermittlung des namentlich aufgeführten Maklers zustande gekommen und ggf. gemäß dem Maklervertrag eine Courtage in bestimmter Höhe geschuldet ist.  Solche Klauseln begründen keine selbstständigen Zahlungspflichten der Vertragsparteien gegenüber dem Makler, sondern bedeuten für den Makler lediglich eine Beweiserleichterung bzw. -sicherung. Kostenrechtlich bewirken deklaratorische Maklerklauseln aufgrund ihres fehlenden materiell-rechtlichen Gehalts keine Erhöhung der Notargebühren.

Haftung des Maklers für Notarkosten durch Aufnahme der deklaratorischen Maklerklausel

Das OLG Schleswig (Beschl. v. 11.1.2023, Az. 9 Wx 15/22) hatte nun zu der Frage zu urteilen, ob der Makler eine Teilhaftung für Notargebühren eines nicht zustande gekommenen Grundstückskaufvertrags trifft, wenn der Makler den Kaufvertragsentwurf zwar im Namen des Käufers beim Notar in Auftrag gegeben, dabei aber die Aufnahme einer deklaratorischen Maklerklausel verlangt hat. Der Notar rechnete im konkreten Fall gegenüber dem Makler 5,95% der angefallenen Notargebühren ab. Da der Makler um Aufnahme einer Maklerklausel gebeten habe, sehe er ihn als Urkundsersuchenden an. Er habe den Gebührenanteil entsprechend dem Verhältnis der Courtage zum Kaufpreis zu tragen, da die Maklerklausel in seinem Interesse und nicht im Auftrag der Kaufvertragsparteien aufgenommen worden sei.

Maklerklausel kein kostenauslösendes Geschäft

Auf die Beschwerde des Maklers hob das Gericht die Kostenrechnung des Notars auf. Der Makler sei nicht Auftraggeber des Kaufvertragsentwurfes gewesen, da er explizit als Vertreter für den Käufer aufgetreten sei.  des Maklers geworden, sondern handelte als Vertreter. Die fragliche Maklerklausel war wiederum kein kostenauslösendes Geschäft im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG. Da nur die Beauftragung des Kaufvertragsentwurfes kostenauslösend war, könne kostenrechtlich keine Aufspaltung erfolgen in eine auf die Entwurfstätigkeit gerichtete Willenserklärung und eine bezüglich der Einfügung einer Maklerklausel.

Fazit

Dieser etwas spezielle Fall verdeutlicht nochmals die Wichtigkeit für Immobilienmakler bei Beauftragung eines Kaufvertragsentwurfes unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, welche Vertragspartei Auftraggeber ist. Ist dies jedoch erfolgt, können Notare das Verlangen nach einer deklaratorischen Maklerklausel nicht zum Anlass nehmen, den Makler kostenrechtlich zu belangen. Im konkreten Fall hatte der Notar die Einfügung der Maklerklausel als „Unsitte“ bezeichnet, die nur dem Makler nutze. Dem ist im Lichte des Halbteilungsgrundsatzes des § 656 c BGB entgegenzuhalten, dass derartige Feststellungen nunmehr unter Umständen auch eine wichtige Bestätigung für den erwerbenden Verbraucher darstellen.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

14 Juli, 2023

Weitere Themen

Immobilienrecht
Pflicht zur Beschaffung der Lastenfreistellungsunterlagen als Erfolgspflicht des Verkäufers

Pflicht zur Beschaffung der Lastenfreistellungsunterlagen als Erfolgspflicht des Verkäufers

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH handelt es sich bei der im Grundstückskaufvertrag übernommenen Verpflichtung des Grundstücksverkäufers, für die Sicherheit der Löschung der nicht übernommenen Lasten zu sorgen, um eine Erfolgspflicht. Das bloße Bemühen um die Pflichterfüllung genüge zur Pflichterfüllung nicht. Als eine angemessene Frist zur Pflichterfüllung definiert der BGH einen Zeitraum zwischen vier Wochen und zwei Monaten.

Mehr

Unternehmensrecht
Registergerichtliche Kontrolle bei wirtschaftlicher Neugründung

Registergerichtliche Kontrolle bei wirtschaftlicher Neugründung

Werden im Zuge der Übertragung sämtlicher Anteile an einer GmbH auch Änderungen des Gesellschaftsvertrags wie z.B. Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand vorgenommen, wie dies etwa bei der Verwendung eines „GmbH-Mantels“ oder einer Vorratsgesellschaft der Fall ist, dann liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine sog. wirtschaftliche Neugründung vor. Auf diese sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften entsprechend anzuwenden, d.h. der Geschäftsführer hat den Umstand gegenüber dem Registergericht offenzulegen und die in §§ 8 Abs. 2, 7 Abs. 2und 3 GmbHG vorgesehene Versicherung abzugeben.

Mehr

Immobilienrecht
Brücker und Klühs Eingangsbereich
Mehrkosten für Beurkundungen in ungünstiger Reihenfolge

Mehrkosten für Beurkundungen in ungünstiger Reihenfolge

Notare sind über § 17 BeurkG gesetzlich zunächst dazu verpflichtet, die für die Beteiligten sicherste Vertragsgestaltung zu wählen. Stehen bei gleicher Sicherheit mehrere Gestaltungsvarianten offen, müssen sie den Weg beschreiten, der bei ihnen und anderen Stellen die geringsten Kosten auslöst. Wenn Mehrkosten nur deshalb entstehen, weil der Notar mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Beurkundungen in einer für die Beteiligten ungünstigen Reihenfolge vornimmt, ohne dass es sachlich gerechtfertigt wäre, sind die Kosten soweit nicht zu erheben, als sie den Betrag übersteigen, der bei korrekter Verfahrensweise zu bezahlen wäre.

Mehr

Immobilienrecht
Löschung eines Wohnungsrechts mittels Vorlage einer Meldebescheinigung

Löschung eines Wohnungsrechts mittels Vorlage einer Meldebescheinigung

Für die Löschung eines Wohnungsrechts im Grundbuch ist der volle Nachweis des dauerhaften Wegzugs erforderlich, der durch eine Meldebescheinigung allein nicht erbracht werden kann. Möglich ist es jedoch zum Beispiel, die Vorlage einer Meldebescheinigung selbst zu dem die auflösende Bedingung auslösenden Ereignis zu erklären.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Nach BFH ist die Aufhebung der GdWE und die Begründung von Miteigentum als steuerbarer Tausch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 GrEStG zu behandeln. Anders als bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum durch mehrere Miteigentümer komme für den umgekehrten Vorgang eine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1 GrEStG nicht in Betracht.

Mehr

Unternehmensrecht
Brücker und Klühs Notare
Keine Eintragung einer GmbH & Co. KG vor ihrer Komplementärin

Keine Eintragung einer GmbH & Co. KG vor ihrer Komplementärin

Das OLG Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass eine KG nicht ins Handelsregister eingetragen werden kann, wenn ihre Komplementärin eine eintragungspflichtige Gesellschaft ist, die selbst noch nicht eingetragen wurde. Die Entscheidung verschärft bis zu einer etwaigen anderslautenden Entscheidung des BGH die Voraussetzungen für die Eintragung einer Kommanditgesellschaft deutlich.

Mehr

Immobilienrecht
Ausschluss der Vermietung an Asylbewerber in einer Gemeinschaftsordnung

Ausschluss der Vermietung an Asylbewerber in einer Gemeinschaftsordnung

Durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Gemeinschaftsordnung kann das Recht auf Vermietung des Sondereigentums beschränkt oder für bestimmte Fälle ganz ausgeschlossen werden. Das Kammergericht hat sich nun der Frage gewidmet, inwieweit derartige Vereinbarungen der Wohnungseigentümer dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entsprechen müssen.

Mehr

Immobilienrecht
Zulässigkeit der Einreichung eines Aufteilungsplans in Papierform in einem Format größer als DIN A3

Zulässigkeit der Einreichung eines Aufteilungsplans in Papierform in einem Format größer als DIN A3

Seit der Neufassung der AVA zum  06.07.2021 regelt § 3 Abs. 3 S. 1 AVA, dass die Planseiten der einzureichenden Aufteilungspläne maximal das Format DIN A3 aufweisen dürfen. Werden abweichend hiervon größere Planunterlagen eingereicht und wird daraufhin die Abgeschlossenheit bescheinigt, stellt sich die Folgefrage, inwieweit das Grundbuchamt diese nicht gesetzteskonformen Unterlagen zur Grundlage der Eintragung machen darf.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 2

Probleme beim Erbnachweis mittels notariellem Testament im Grundbuchverfahren Teil 2

In der Praxis der Testamentsgestaltung wird die Schlusserbeneinsetzung durch die Erblasser-Ehegatten häufig damit auflösend bedingt, dass die vorgesehenen pflichtteilsberechtigten Schlusserben nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil fordern. Das führt zu Nachweisproblemen im Grundbuchverfahren, wenn im Erbfall dann das Grundbuch berichtigt werden soll.

Mehr

Unternehmensrecht
Zulässige Hinauskündigungsklausel in Form einer Vesting-Regelung bei einem Start-up

Zulässige Hinauskündigungsklausel in Form einer Vesting-Regelung bei einem Start-up

Die Zulässigkeit von Vesting-Regelungen gerät immer mehr in den Fokus der Rechtspraxis. Hierzu liegt nunmehr eine erste Gerichtsentscheidung des Kammergerichts vor. Danach haben Investoren ein legitimes praktisches Bedürfnis nach einer (zeitlich limitierten) Vesting-Regelung, da sie darauf angewiesen seien, dass sich die Gründer weiterhin mit ihrem Know-How voll einbringen.

Mehr