klühs notar

Auswirkungen des neuen Barzahlungsverbots bei Immobilientransaktionen

Im Zuge der infolge des Ukraine Krieges verhängten Finanzsanktionen, hat der Bundestag zur effektiven Durchsetzung von Sanktionen am 1.12.2022 das Zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II) beschlossen. Kernstück ist das sog. Barzahlungsverbot bei Grundstücksgeschäften. Immobilien dürfen künftig weder bar noch mit Gold, Platin, Diamanten oder Kryptogeld bezahlt werden.

Anwendungsbereich des Barzahlungsverbots

Das Barzahlungsverbot gilt sowohl für direkte Kauf- oder Tauschgeschäfte betreffend inländische Immobilien (sog. Asset Deal), als auch für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, soweit die Zielgesellschaft Immobilien besitzt. Zeitlich sind alle Rechtsgeschäfte umfasst, die nach dem 01.04.2023 abgeschlossen werden. Insofern hat das Verbot auch Relevanz für diejenigen Transaktionen, die zwar vor dem Stichtag beurkundet worden sind, aber aufgrund einer ausstehenden Genehmigung erst danach wirksam werden.

Inhalt des Verbots

Ist das betreffende Rechtsgeschäft von dem Verbot umfasst, kann die geschuldete Gegenleistung nicht mit Bargeld, Kryptowährungen oder bestimmten Rohstoffen erbracht werden (§ 16a Abs. 1 S. 1 GwG). Derartige Leistungen haben keine Erfüllungswirkung. Sie machen das Rechtsgeschäft aber nicht unwirksam.

Nachweis- und Kontrollpflichten der Notare

Abgesichert wird das Barzahlungsverbot bei Asset Deals durch umfassende Nachweis-, Kontroll- und Meldepflichten des den Vertrag vollziehenden Notars (§ 16a Abs. 2-5 GwG). Die Beteiligten haben gegenüber dem Notar nachzuweisen, dass sie die Gegenleistung mittels Banküberweisung erbracht haben. Als Nachweis kommen Bankbestätigungen sowie elektronische Kontoauszüge in Betracht (§ 16a Abs. 2 S. 1,2 GwG) und zwar entweder von der Käufer- oder der Verkäuferseite. Werden Kaufpreisteilzahlungen vertragsgemäß an Dritte (abzulösende Bank, Drittnotar etc.) geleistet, bedarf es auch insoweit eines Zahlungsnachweises. Ausnahmen gelten für Kaufpreiszahlungen, die eine Summe von 10.000 € nicht übersteigen oder über ein Notaranderkonto abgewickelt werden (§ 16 Abs. 5 GwG). Werden Kaufpreiszahlungen erst nach Eigentumsumschreibung fällig, so beschränken sich die Kontrollpflichten des Notars auf diejenigen Zahlungspflichten, die innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Einreichung des Eintragungsantrags fällig werden (§ 16a Abs. 4).

Der Notar hat die Nachweise sodann im Sinne einer Plausibilitätskontrolle auf Schlüssigkeit zu überprüfen, zu dokumentieren und fünf Jahre zu verwahren. Erst wenn diese Schlüssigkeitsprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, darf er prinzipiell den Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt einreichen (§ 16a Abs. 3 Nr. 1a GwG).

Meldepflichten der Notare

Wird auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Kaufpreisfälligkeit dem Notar kein schlüssiger Zahlungsnachweis vorgelegt, hat der Notar die Beteiligten erneut zur Beweisvorlage aufzufordern. Kommen die Beteiligten dieser Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist nach, so ist der Notar verpflichtet, diesen Sachverhalt der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen („FIU“) zu melden. Hat die FIU die Eigentumsumschreibung nicht innerhalb von 5 Werktagen ab der Meldung untersagt, darf der Notar den Antrag auf Eigentumsumschreibung auch ohne entsprechenden Zahlungsnachweis einreichen (§ 16a Abs. 3 Nr. 1 b und Nr. 3 GwG). 

Fazit

Die Ordnungsvorschriften zum Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften stellen die Beteiligten und den Notar vor neue Herausforderungen. Obwohl die Kaufpreiszahlung fast ausschließlich mittels Banküberweisung erfolgt, werden neben den Notaren auch sämtliche involvierte Berufsgruppen wie Makler, Finanzierungsberater, Banken zukünftig darauf hinzuwirken haben, dass die Beteiligten dem Notar rechtzeitig die erforderlichen plausiblen Zahlungsnachweise einreichen, um weiterhin eine störungs- und verzögerungsfreie Vertragsabwicklung zu gewährleisten.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

23 März, 2023

Weitere Themen

Nachfolgeplanung und Vorsorge
Das „Württemberger Modell“ auf dem Prüfstand

Das „Württemberger Modell“ auf dem Prüfstand

In der Nachfolgeplanung stehen Ehegatten oft vor einem Dilemma: Wie sichert man den überlebenden Partner bestmöglich ab, ohne das Familienvermögen – insbesondere Immobilien – durch mehrfache Erbschaftsteuerzahlungen zu belasten? Eine in der notariellen Praxis bewährte, aber rechtlich anspruchsvolle Lösung ist das sogenannte „Württemberger Modell“ (oder Württemberger Testament).

Mehr

Allgemein
§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

Bei jeder Umwandlungsverordnung im Sinne von § 250 BauGB beginnt der „Wettlauf gegen die Zeit“: Eigentümer versuchen, ihre Teilungserklärungen noch vor Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnungen beim Grundbuchamt einzureichen. Lange war umstritten, ob der Schutz des § 878 BGB greift, wenn die Verordnung erst nach der Antragstellung wirksam wird. Nun liegt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 17.09.2025 – V ZB 22/24) vor.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

Die steuerliche Abschreibung (AfA) ist für Immobilieninvestoren einer der wichtigsten Hebel. Da nur das Gebäude, nicht aber der Grund und Boden abgeschrieben werden kann, ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises oft ein Streitpunkt mit dem Finanzamt. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.10.2025 (IX R 26/24) sorgt nun für Klarheit – insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg (v. 27.6.2025 – 1 U 1335/24) sorgt für Unruhe in der Erbrechtspraxis. Es geht um die zentrale Frage des Pflichtteilsergänzungsrechts: Wann beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen, wenn sich der Schenker einer vermieteten Immobilie anstelle eines Nießbrauchs eine Leibrente in Höhe der Mieterträge vorbehält?

Mehr

Allgemein
Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Die richtige Reihenfolge der Beurkundungen kann maßgeblich sein für die Notarkosten. Ein aktueller Fall des OLG Frankfurt am Main betraf die Frage, ob bei der Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht Grundstücksvermögen berücksichtigt werden muss, das zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung bereits aufgelassen – also durch einen zuvor beurkundeten Übertragungsvertrag disponiert – war.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder bei Rechtsgeschäften vertreten, sieht §§ 1629 Abs.2, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Ausschluss vor, sobald es um ein Geschäft mit Verwandten in gerader Linie geht.Über Jahrzehnte war es herrschende Meinung, dass dieser Ausschluss eines Elternteils, sich auch auf das andere Elternteil erstreckt. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Sichtweise 2021 aufgebrochen.

Mehr

AllgemeinImmobilienrechtSteuerrecht
Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bei einem Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb von 10 Jahren ist der Hinwies auf die Gefahr einer Gewinnbesteuerung gemäß § 23 EStG obligatorisch. Weniger eindeutig ist eine derartige Steuer allerdings, wenn ein Grundbesitz ohne die Zahlung eines Kaufpreises innerhalb der Familie übertragen wird.  Für diese Fallkonstellation hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (v. 11.03.2025, Az. IX R 17/24) an seine Grundsätze zur sog. Trennungstheorie erinnert.

Mehr

Immobilienrecht
Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Die Schlussrate nach der Makler- und Bauträgerverordnung, häufig auch als „Fertigstellungsrate“ bezeichnet, sorgt in der Praxis des Bauträgervertrags seit jeher für Diskussionen. Denn während der Gesetzgeber von der „vollständigen Fertigstellung“ spricht, bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine mängelfreie Herstellung gemeint ist oder ob es auf die Abnahmereife ankommt, d.h. ob unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Share Deal Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erworben werden, erfolgen häufig in zeitlicher Hinsicht durch ein „Signing“ und ein zeitlich danach stattfindendes „Closing“. Hier kam es in der Vergangenheit aufgrund der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht selten zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer. Zu dieser Rechtspraxis hat nun erstmals der BFH Stellung bezogen.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sorgen bei ihrer Ausübung regelmäßig für großen Frust und Schäden auf der Käuferseite, insbesondere wenn der Kaufpreis finanziert wird. Das OLG Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein Verkäufer von Immobilien, der bereits Kenntnis von der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts Dritten hatte, diese Information dem Notar und dem ursprünglichen Käufer offenbaren muss, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Mehr