klühs notar

Notarieller Berichtigungsvermerk zu einem Gewinnabführungsvertrag hat keine steuerliche Rückwirkung

Ein Grund für die notarielle Beurkundungsbedürftigkeit von Rechtsgeschäften ist die unmissverständliche und fehlerfreie Wiedergabe der Erklärungen der Beteiligten und die damit verbundene Beweisfunktion. Damit geht für Notare eine große Verantwortung einher, da die Vollständigkeit und Richtigkeit des Erklärungsinhalts insbesondere auch in steuerlicher Hinsicht von entscheidender Bedeutung für die Urkundsbeteiligten sein kann. Zwar können offensichtliche Unrichtigkeiten auch nach Abschluss der Niederschrift durch einen vom Notar zu unterschreibenden Nachtragsvermerk richtiggestellt werden (§ 44a Abs. 2 BeurkG). Fraglich ist jedoch, ob auf diese Weise, rückwirkend rechtliche oder steuerliche Folgen der fehlerhaften Beurkundung geheilt werden können.

BFH entscheidet zu steuerlicher Relevanz

Hierzu hat kürzlich der BFH (Urt. v. 13.7.2022 – I R 42/18) geurteilt. Im Jahr 1991 schlossen zwei GmbHs einen notariellen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag (GAV). § 4 GAV („Dauer des Vertrages“) lautete wie folgt:

„1. Dieser Vertrag wird bis zum 31.12.1996 abgeschlossen. Seine Wirksamkeit beginnt mit Errichtung der Organgesellschaft.“ – Seitenumbruch –  „3. Das Organ ist zu einer ordentlichen Kündigung so lange nicht berechtigt, als der Organträger am Organ mit mehr als 50 % des Stammkapitals beteiligt ist. 4. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.“

Im Jahr 2012 fertigte der Amtsnachfolger des den GAV beurkundenden Notars einen Nachtragsvermerk gemäß § 44a BeurkG und stellte darin die offensichtliche Unrichtigkeit des Fehlens des Absatzes 2 des § 4 GAV richtig, dieser sollte lauten:

„2. Wird der Vertrag nicht 1 Jahr vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich um jeweils 1 weiteres Jahr.“

Das Finanzamt war der Auffassung, die für die Jahre 2006-2009 abgeführten Gewinne seien im Hinblick auf die Beendigung des GAV als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten.

Ergänzende Auslegung nur im Ausnahmefall

Voraussetzung für die Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1 KStG iVm. § 17 Abs. 1 S. 1 KStG u.a. ein auf mindestens fünf Jahre abgeschlossener GAV, der auch zivilrechtlich wirksam ist. Der BFH prüft daher zunächst, ob der GAV in der Weise ergänzend ausgelegt werden kann, dass dessen fehlende Verlängerungsklausel in Absatz 2 Vertragsbestandteil gewesen ist. Dies lehnt er mit der Begründung ab, für diese Auslegung müssten sich im Vertrag oder aus allgemein zugänglichen Quellen eindeutige Anhaltspunkte ergeben. Diese strenge Auslegung sei notwendig, um den Finanzbehörden eine sichere Prüfungs- und Beurteilungsgrundlage zu geben, ob – durch die Organschaft – ausnahmsweise ein Steuersubjekt an die Stelle eines anderen Subjekts tritt. Deshalb war der Umstand, dass die von den Schwestergesellschaften der Klägerin am selben Tag abgeschlossenen Gewinnabführungsverträge sämtlich einen entsprechenden Absatz 2 enthielten, für das Gericht bei der Auslegung unerheblich.

Berichtigungsvermerk ohne Rückwirkung

Darüber hinaus bezweifelte der Senat, ob angesichts der fehlenden Andeutung eines bestimmten Regelungsinhalts im Vertrag überhaupt eine nach § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG­ berichtigungsfähige offensichtliche Unrichtigkeit vorliege. Jedenfalls aber könne in steuerrechtlicher Hinsicht ein Jahre später gefertigter Nachtragsvermerk nicht dazu führen, dass ein zuvor als beendet anzusehender GAV rückwirkend wieder auflebe und zur Grundlage für eine organschaftliche Einkommenszurechnung werde. Andernfalls wäre es in derartigen Fällen, in das Belieben der Vertragsparteien gestellt, mit welchem Inhalt sie den GAV in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen steuerrechtlich behandelt wissen möchten.

Fazit

Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch welche verheerenden und irreparablen Wirkungen ein schlichter Übertragungsfehler bei einer mutmaßlichen Massenbeurkundung zahlreicher GAVs haben kann. Notaren und steuerlichen Beratern ist vor diesem Hintergrund zur äußerster Sorgfalt bei der Abfassung und Überprüfung der Vertragstexte zu raten.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

3 März, 2023

Weitere Themen

Nachfolgeplanung und Vorsorge
Das „Württemberger Modell“ auf dem Prüfstand

Das „Württemberger Modell“ auf dem Prüfstand

In der Nachfolgeplanung stehen Ehegatten oft vor einem Dilemma: Wie sichert man den überlebenden Partner bestmöglich ab, ohne das Familienvermögen – insbesondere Immobilien – durch mehrfache Erbschaftsteuerzahlungen zu belasten? Eine in der notariellen Praxis bewährte, aber rechtlich anspruchsvolle Lösung ist das sogenannte „Württemberger Modell“ (oder Württemberger Testament).

Mehr

Allgemein
§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

§ 878 BGB bei Teilungsantrag vor Inkrafttreten einer Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 BauGB

Bei jeder Umwandlungsverordnung im Sinne von § 250 BauGB beginnt der „Wettlauf gegen die Zeit“: Eigentümer versuchen, ihre Teilungserklärungen noch vor Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnungen beim Grundbuchamt einzureichen. Lange war umstritten, ob der Schutz des § 878 BGB greift, wenn die Verordnung erst nach der Antragstellung wirksam wird. Nun liegt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 17.09.2025 – V ZB 22/24) vor.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

BFH-Urteil vom 07.10.2025: Keine Null-Bodenwert AfA bei Denkmalimmobilien

Die steuerliche Abschreibung (AfA) ist für Immobilieninvestoren einer der wichtigsten Hebel. Da nur das Gebäude, nicht aber der Grund und Boden abgeschrieben werden kann, ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises oft ein Streitpunkt mit dem Finanzamt. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.10.2025 (IX R 26/24) sorgt nun für Klarheit – insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Anlaufen der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt einer Leibrente

Ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg (v. 27.6.2025 – 1 U 1335/24) sorgt für Unruhe in der Erbrechtspraxis. Es geht um die zentrale Frage des Pflichtteilsergänzungsrechts: Wann beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen, wenn sich der Schenker einer vermieteten Immobilie anstelle eines Nießbrauchs eine Leibrente in Höhe der Mieterträge vorbehält?

Mehr

Allgemein
Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Aufgelassene Grundstücke zählen für die Notarkostenberechnung nicht mehr zum Vermögen

Die richtige Reihenfolge der Beurkundungen kann maßgeblich sein für die Notarkosten. Ein aktueller Fall des OLG Frankfurt am Main betraf die Frage, ob bei der Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht Grundstücksvermögen berücksichtigt werden muss, das zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung bereits aufgelassen – also durch einen zuvor beurkundeten Übertragungsvertrag disponiert – war.

Mehr

ImmobilienrechtNachfolgeplanung und Vorsorge
Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Vertretungsausschluss bei Vermögensübertragungen auf Minderjährige: OLG Düsseldorf folgt neuer BGH-Linie

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder bei Rechtsgeschäften vertreten, sieht §§ 1629 Abs.2, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Ausschluss vor, sobald es um ein Geschäft mit Verwandten in gerader Linie geht.Über Jahrzehnte war es herrschende Meinung, dass dieser Ausschluss eines Elternteils, sich auch auf das andere Elternteil erstreckt. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Sichtweise 2021 aufgebrochen.

Mehr

AllgemeinImmobilienrechtSteuerrecht
Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Spekulationsteuer bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bei einem Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb von 10 Jahren ist der Hinwies auf die Gefahr einer Gewinnbesteuerung gemäß § 23 EStG obligatorisch. Weniger eindeutig ist eine derartige Steuer allerdings, wenn ein Grundbesitz ohne die Zahlung eines Kaufpreises innerhalb der Familie übertragen wird.  Für diese Fallkonstellation hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (v. 11.03.2025, Az. IX R 17/24) an seine Grundsätze zur sog. Trennungstheorie erinnert.

Mehr

Immobilienrecht
Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Fertigstellungsrate im Bauträgervertrag wird mit Abnahme fällig

Die Schlussrate nach der Makler- und Bauträgerverordnung, häufig auch als „Fertigstellungsrate“ bezeichnet, sorgt in der Praxis des Bauträgervertrags seit jeher für Diskussionen. Denn während der Gesetzgeber von der „vollständigen Fertigstellung“ spricht, bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine mängelfreie Herstellung gemeint ist oder ob es auf die Abnahmereife ankommt, d.h. ob unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen.

Mehr

ImmobilienrechtSteuerrecht
Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing – BFH-Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25

Share Deal Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erworben werden, erfolgen häufig in zeitlicher Hinsicht durch ein „Signing“ und ein zeitlich danach stattfindendes „Closing“. Hier kam es in der Vergangenheit aufgrund der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht selten zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer. Zu dieser Rechtspraxis hat nun erstmals der BFH Stellung bezogen.

Mehr

Immobilienrecht
Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Pflicht zur Offenbarung der Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sorgen bei ihrer Ausübung regelmäßig für großen Frust und Schäden auf der Käuferseite, insbesondere wenn der Kaufpreis finanziert wird. Das OLG Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein Verkäufer von Immobilien, der bereits Kenntnis von der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts Dritten hatte, diese Information dem Notar und dem ursprünglichen Käufer offenbaren muss, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Mehr