Erweiterung der Transparenzpflichten für immobilienhaltende Gesellschaften aus dem Ausland
Durch das am 28.12.2022 in Kraft getretene Sanktionsdurchsetzungsgesetz II wird der Kreis der transparenzpflichtigen Gesellschaften grundsätzlich auf alle ausländischen Vereinigungen erweitert, die unmittelbar oder mittelbar Immobilienbesitz in Deutschland haben. Es besteht daher auch aufgrund der sehr knapp bemessenen Übergangsfrist bis zum 30.06.2023 akuter Handlungsbedarf für viele ausländische Gesellschaften.