Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen
Auch bei in Familiengesellschaften eingebrachten Immobilien sind die Mieteinkünfte zumeist fester Bestandteil der Ruhestandsplanung der Gesellschafter. Bei Übertragungen von (Teil-)Gesellschaftsanteilen wird daher zumeist ein Nießbrauch zugunsten des Veräußerers vereinbart. Um die steuerliche Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher zu gewährleisten, sollte dieser nach aktueller Rechtsprechung des BFH nicht nur das Verhältns zum Mieter beherrschen, sondern darüber hinaus seine Mitwirkung an der Willensbildung in der Gesellschaft vertraglich sichergestellt werden.